Ertragsschadenversicherung

Mit Hilfe der gesetzlich vorgeschriebenen Tierseuchenkasse sind die Tierwerte bei einem Seuchenausbruch versichert. Achten Sie darauf, dass Sie zum Stichtag die Tierbestände ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse anmelden und alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einhalten. Nur so ist die Zahlung von Entschädigungen gewährleistet.

In der Praxis treten dennoch Entschädigungslücken und Ertragsausfälle insbesondere bei Milchviehhaltern und Sauenhaltern auf. Überlegenswert ist eine Zusatzpolice daher für Sauenhalter und Milchviehhalter, die stark fremd finanziert sind, hohe Pachten zahlen müssen, oder Zuchtbetriebe mit hohen Tierwerten.