Krankenzusatzversicherung

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse gewährt entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages die Grundversorgung der Patienten. Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif eine gewünschte Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern sowie privatärztliche Behandlung. Des Weiteren können Leistungen im ambulanten Bereich, Heilpraktiker, Zahnersatz, Brillen, etc. zusätzlich abgesichert werden.

Eine private Krankenzusatzversicherung ist nicht in jedem Fall notwendig. Falls gewünscht, sollte die private Krankenversicherung auf Chefarzt, Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl und Auslandsreise beschränkt werden. Zuzahlungen bei Brillen, Zahnersatz, Heilpraktiker, etc. sind keine existenziellen Risiken und sollten in der Regel von der Familie selbst getragen werden.