Überbetriebliche Ausbildung

Für die Berufsausbildung zum Fischwirt/zur Fischwirtin Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei ist in NRW die Teilnahme an vier jeweils 1-wöchigen überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen während der Ausbildung vorgeschrieben: 

  • Kurs I Ausbildungsmonat 1 – 18 (bis zur Zwischenprüfung, 1. bzw. 2. AJ bei verkürzter Ausbildungsdauer)
    Thema: Fischzucht / Fischhaltung Schwerpunkt Salmoniden.
  • Kurs II Ausbildungsmonat 1 – 18 (bis zur Zwischenprüfung)
    Thema: Fluss- und Seenfischerei
  • Kurs III Ausbildungsmonat 19 -36 (ab der Zwischenprüfung bis zur Abschlussprüfung)
    Thema: Karpfenteichwirtschaft + Nebenfische.
  • Kurs IV Ausbildungsmonat 19 -36 (ab der Zwischenprüfung bis zur Abschlussprüfung)
    Thema: Technische Aquakultur

Hinweise zu den Lehrgangsgebühren

Stand 2025: alle Kurse je 150 € zzgl. Übernachtung und Verpflegung, diese sind eigenständig zu organisieren.

Ort

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE)
Außenstelle Zentrum für angewandte Fischerei, Fischereiökologie und Aquakultur (ZAFFA)
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem-Albaum
Telefon: 02361 305-0

Ansprechpartner: Werner Baier, Telefon: 02361 305-6844