Überbetriebliche Ausbildung
Für die Berufsausbildung zum Fischwirt/zur Fischwirtin Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei ist in NRW die Teilnahme an vier jeweils 1-wöchigen überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen während der Ausbildung vorgeschrieben:
- Kurs I Ausbildungsmonat 1 – 18 (bis zur
Zwischenprüfung, 1. bzw. 2. AJ bei verkürzter Ausbildungsdauer)
Thema: Fischzucht / Fischhaltung Schwerpunkt Salmoniden. - Kurs II Ausbildungsmonat 1 – 18 (bis zur
Zwischenprüfung)
Thema: Fluss- und Seenfischerei - Kurs III Ausbildungsmonat 19 -36 (ab der
Zwischenprüfung bis zur Abschlussprüfung)
Thema: Karpfenteichwirtschaft + Nebenfische. - Kurs IV Ausbildungsmonat 19 -36 (ab der Zwischenprüfung
bis zur Abschlussprüfung)
Thema: Technische Aquakultur
Hinweise zu den Lehrgangsgebühren
Stand 2025: alle Kurse je 150 € zzgl. Übernachtung und Verpflegung, diese sind eigenständig zu organisieren.
Ort
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE)
Außenstelle
Zentrum für angewandte Fischerei, Fischereiökologie und Aquakultur (ZAFFA)
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem-Albaum
Telefon: 02361 305-0
Ansprechpartner: Werner Baier, Telefon: 02361 305-6844