Meisterprüfung in der Fischwirtschaft

Die Inhalte der Meisterprüfung in der Fischwirtschaft sind durch die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt geregelt:

In Nordrhein-Westfalen ist aufgrund geringer Nachfrage derzeit kein Prüfungsausschuss berufen. Eine Vorbereitung auf diese Prüfung und die Prüfung selbst werden an drei Standorten in Deutschland angeboten:

Produktionsbereich „Fischhaltung und Fischzucht“
Produktionsbereich „Seen- und Flussfischerei“

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Fischereischule Königswartha
Gutsstraße 1
02699 Königswartha
Telefon: 035931 296-10
Telefax: 035931 296-11
www.gruene-berufe.sachsen.de/fischwirtschaftsmeister-in-4159.html
www.smul.sachsen.de/bildung
www.smul.sachsen.de/lfulg

Bayerische Landesanstalt für Fischwirtschaft
Institut für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Telefon: 08151 2692-121
Telefax: 08152 2692-170
www.lfl.bayern.de/ifi/bildung/024553
www.lfl.bayern.de

Produktionsbereich „Kleine Hochsee- und Küstenfischerei“

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Fachbereich Fischerei
Am Kamp 15 - 17
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 9453-431
Telefax 04331 9453-439
www.lksh.de/aus-und-weiterbildung/meisterpruefung/fischwirt
www.lwksh.de

Bei Interesse am Vorbereitungslehrgang und an der Meisterprüfung setzen Sie sich bitte mit den durchführenden Stellen in Verbindung. Die Anmeldung zur Prüfung, die Prüfungszulassung und die Bescheidung des Prüfungsergebnisses erfolgen auch direkt dort.

Fördermöglichkeiten

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem

Die Meisterprüfung ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet und damit auf einer Ebene z. B. mit dem Bachelor und dem Fachwirt. Mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann ein Hochschulstudium in jedem Beruf bzw. Studienfach aufgenommen werden. Einzelheiten dazu regeln die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer. Informationen für Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums:

Informationen für das gesamte Bundesgebiet finden Sie z. B. beim Online-Studienführer:

Kontakt:

Sie haben weitere Fragen? Ihr Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Fachschule für Agrarwirtschaft - Fachrichtung Landwirtschaft
Markus Hammes
Gartenstr. 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-147
E-Mail: markus.hammes@lwk.nrw.de