Meisterprüfung im Beruf Revierjäger/Revierjägerin

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung und die Prüfungsinhalte sind durch die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin geregelt:

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet aufgrund geringer Nachfrage keinen Vorbereitungslehrgang und keine Prüfung an.

In Zusammenarbeit mit dem Berufsstand führt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Vorbereitungslehrgänge durch, wenn sich genügend Interessenten gemeldet haben. Für die Abnahme der Prüfung zum Revierjagdmeister ist bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Prüfungsausschuss berufen. Bei Interesse an dieser Fortbildung wenden Sie sich bitte an die

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachbereich 3.3, Hartmut Meyhoff
Mars-la-Tour-Str. 3,
26121 Oldenburg
E-Mail: hartmut.meyhoff@lwk-niedersachsen.de
www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/49/nav/834.html

Nach Bedarf alle vier bis fünf Jahre wird in Bayern durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Rosenheim ebenfalls die Vorbereitung und Prüfung zum Revierjagdmeister angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim
Bahnhofstr. 10, 83022 Rosenheim
Tel.: +49 8031 35647-3
Fax: +49 8031-35647-40
E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de
www.aelf-ro.bayern.de/bildung/forstwirtschaft/073953

Fördermöglichkeiten

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem

Die Meisterprüfung ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet und damit auf einer Ebene z. B. mit dem Bachelor und dem Fachwirt.

Mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann ein Hochschulstudium in jedem Beruf bzw. Studienfach aufgenommen werden. Einzelheiten dazu regeln die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer.

Informationen für Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums:

Informationen für das gesamte Bundesgebiet finden Sie z. B. beim Online-Studienführer:

Kontakt:

Sie haben weitere Fragen? Ihre Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Landwirtschaftskammer NRW
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Ute Messerschmidt
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-469
E-Mail: ute.messerschmidt@lwk.nrw.de