Erste Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergiebereiche

Zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, ist am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)) in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt, das durch weitere Anpassungen im Planungsrecht flankiert wurde. Das WindBG verfolgt das Ziel, 2 % der Bundesfläche für die Windenergie auszuweisen und weist den Bundesländern dafür verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) zu. Das Land NRW muss bis 2027 1,1 % und bis 2032 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie ausweisen.

Für die Planungsregion des RVR wurde auf Basis einer vom LANUV ermittelten Potenzialflächenanalyse durch die zweite Änderung des LEP NRW ein Teilflächenziel von 2.036 ha (entsprechend 1,8 %) vorgegeben. 

Regionen in NRW LANUV Potential Teilflächenziel (ha) % an LANUV Potential
Arnsberg 29.266 13.186 45
Detmold 23.152 13.888 60
Düsseldorf 5.535 4.151 75
Köln 29.540 15.682 57
Münster 18.595 12.670 68
RVR 2.714 2.036 75

Ein Verfehlen dieses Teilflächenziels hätte einen ungesteuerten Ausbau der Windenergie zur Folge. Zielsetzung des Landes NRW ist es, die landesweiten Flächenbeitragswerte bis 2025 zu erreichen und dies über die Regionalpläne als Windenergiebereiche festzulegen.

Grundsätzliche Informationen zur Festlegung der Windenergiebereiche (WEB) und deren Einordnung in die Regionalplanung in der Planungsregion des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) ersehen Sie in der Präsentation der vom RVR durchgeführten öffentlichen Infoveranstaltungen im Januar 2025 zur 1. Änderung des Regionalplans: www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/
Regionalplan_Ruhr_Windenergie/2025/2Praesentation_Infoveranstaltung_01_2025.pdf

So wird bspw. auf Folie 27 der Bereich, der aufgrund des Wohnens nicht als Windenergiebereich darstellbar ist, in rosa dargestellt.

Die potenziellen Windenergiebereiche in den verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten sind von S. 43 – 51 dargestellt.

Im vorliegenden Regionalplan-Änderungsverfahren, zeichnerische Festsetzungen, werden die potenziellen Windenergiebereiche (WEB) dargestellt, die – bis auf ein Gebiet in Voerde (Kreis Wesel) und eines in Fröndenberg (Kreis Unna) – alle als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden sollen. Innerhalb dieser Beschleunigungsgebiete soll ein erleichtertes Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen an Land und dazugehöriger Nebenanlagen ermöglicht werden, indem auf die Umweltverträglichkeitsprüfung, Natura-2000-Prüfung, Artenschutzprüfung und Prüfung der Bewirtschaftungsziele verzichtet werden kann.

Antrags- und Genehmigungsbehörde sind die Immissionsschutzbehörden.

Das direkt gewählte Ruhrparlament (RVR-Verbandsversammlung in Funktion als Regionalrat) hat die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 13.12.2024 beauftragt, die Beteiligung zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie durchzuführen.

Die Planunterlagen können vom 20.01.2025 bis einschließlich zum 03.03.2025 auf den Internetseiten des Regionalverbandes Ruhr (RVR) elektronisch eingesehen werden, siehe
www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/planunterlagen

Siehe auch unten beigefügte Anlage mit einer Empfehlung zur Vorgehensweise.

Flächenmäßig sind folgende Kreise bzw. Kommunen bei der WEB-Darstellung am stärksten betroffen: Kreis Recklinghausen, Kreis Wesel, Kreis Unna, Stadt Hamm, Ennepe-Ruhr- Kreis.

Inzwischen haben wir wesentliche Karten und Planunterlagen zu den neuen Windenergiebereichen (WEB), auch anhand älterer verfügbarer Hofstellenstandortkarten aus überwiegend agrarstruktureller Sicht geprüft stellen als unverbindliche Zwischenaussage fest, dass unsere Anforderungen aus früheren Stellungnahmen, bei regionalplanerischen Festsetzungen möglichst mindestens 300 m von landwirtschaftlichen

Hofstellen Abstand zu halten in den bisher überprüften Hofstellen-Flächen eingehalten wurde.

Hier möchten wir Sie bitten, zu prüfen, ob die Windenergiebereiche und die Beschleunigungsgebiete Windenergie nach den Planunterlagen Ihrer Einschätzung nach mindestens 300 m von Ihrer Hofstelle entfernt sind.

Auch wenn die tatsächlichen Verhältnisse der dargestellten Flächenbewirtschaftung oder - nutzung (z.B. Acker, Grünland, Wald (Laub- und Mischwald) von den in der Karte dargestellten Verhältnissen abweichen und Einfluss oder ggf. Auswirkungen auf Abstand oder Darstellung der WEB haben können, bitten wir Sie uns dies bei Betroffenheit durch WEB mitzuteilen:

Bei Fragen zum Vorgehen oder auch bei Informationen zur Landwirtschaft und Agrarstruktur wenden Sie sich bitte an folgende Kolleginnen und Kollegen der Kreisstellen oder Bezirksstelle für Agrarstruktur Düsseldorf/Ruhrgebiet: 

Kreisstelle Wesel:
Theresa Bird, Tel: +49 2821 996-201, E-Mail: theresa.bird@maillwk.nrw.de
Matthias Sommer, Tel: +49 2821 996-219, E-Mail: matthias.sommer@maillwk.nrw.de

Kreisstelle Recklinghausen
Dr. Stefanie Slütter-Haßhoff, Tel: +49 2541 910-0, E-Mail: stefanie.sluetter-hasshoff@maillwk.nrw.de

Für die Kreisstellen Ennepe-Ruhr und Ruhr-Lippe, einschließlich des Kreises Unna und Stadt Hamm sowie der Bezirksstelle für Agrarstruktur D/Ruhrgebiet:
Vera Ense, Tel: +49 2303 96161-59, E-Mail: vera.ense@maillwk.nrw.de

RVR-Gebiet insgesamt
Eduard Eich, Tel. +492162 3706-83, E-Mail: eduard.eich@maillwk.nrw.de

für unsere Stellungnahme.

Natürlich sind diese zeichnerischen Festsetzungen im Zusammenhang mit den weiteren Planunterlagen zu sehen und auch zu bewerten. 

Bei besonderen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Regionalplanänderung empfehlen wir sich an die Juristinnen oder Juristen des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes (RLV), des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) in ihren Kreisverbänden oder an private Anwaltskanzleien zur Rechtsberatung zu wenden.

Vom 20.01.2025 bis einschließlich zum 03.03.2025 kann eine Stellungnahme zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden.

Dies kann in folgender Form erfolgen: 

  1. Nutzung des Beteiligungsportals ,,Beteiligung NRW‘‘ unter https://beteiligung.nrw.de/k/1010925 oder
  2. Nutzung des Postfachs beteiligung-rpruhr@rvr.ruhr mit Betreffzeile ,,RP Ruhr Windenergie‘‘ oder
  3. Nutzung des Postweges unter Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen oder nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) unter Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen

Die BfA Düsseldorf/Ruhrgebiet wird in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur 1. Änderung des RP-Ruhr abgeben.

Daher bitten wir Sie um eine Rückmeldung, sollten Sie mit Ihrem Betrieb und/oder Ihrer Hofstelle betroffen sein. In diesem Fall wird empfohlen zusätzlich eine eigene private bzw. betriebliche Stellungnahme abzugeben. 

Für den weiteren Informationsaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Vera Ense, Tel: +49 2303 96161-59, E-Mail: vera.ense@maillwk.nrw.de
Eduard Eich, Tel. +492162 3706-83, E-Mail: eduard.eich@maillwk.nrw.de