Hinweise zu den Seminargebühren

Seminargebühr

In den Seminargebühren sind die Kosten für Seminarunterlagen, Mittagessen, Getränke im Seminarraum und gegebenenfalls Schutzkleidung enthalten, sofern dies bei der Seminarbeschreibung nicht anders angegeben ist.

Übernachtung und Abendessen müssen zusätzlich gebucht werden.

Vergünstigungen

Für Auszubildende und für Fachschüler im Bereich Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW wird eine Vergünstigung in Höhe von 50 % der Seminargebühr gewährt ( mit Nachweis) . 

Wenn Sie als Rechnungsempfänger mehrere Personen zur Teilnahme am selben Seminar anmelden, gewähren wir folgende Vergünstigungen: 
  • 2. Teilnehmer = 10 % ;  ab 3. Teilnehmer= 25 %.

Hinweis: Die genannten Vergünstigungen gelten nicht für abschlussbezogene Seminare, Besamungskurse, Klauenpflegelehrgänge, die Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen, Sachkundelehrgänge, Intensivkurse bzw. Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung, Online-Seminare oder sonstige digitale Veranstaltungen.

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein- Westfalen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter) wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Förderhöhe: 50 % der Lehrgangskosten, maximal 500 € je Bildungsscheck. Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Online-Weiterbildung

Im Teilnehmerbeitrag für Weiterbildungsangebote, die online durchgeführt werden (Online-Seminare, Online-Seminare im Rahmen von WiN-Weiterbildung im Netzwerk, WiN-Cloud, E-Learning auf der Lernplattform ILIAS) sind die Teilnehmerunterlagen in der angegebenen Gebühr enthalten und werden per E-Mail zugesendet oder über eine Cloud zur Verfügung gestellt. 

Bildungsurlaub

Die Bildungszentren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung i. S. des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) Nordrhein-Westfalen anerkannt. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Teilnahme an unseren Seminaren als Bildungsurlaub anerkannt werden.

⇒Allgemeine Bedingungen Weiterbildung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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