Hinweise zu den Seminarkosten
Übernachtung und Abendessen müssen zusätzlich gebucht werden.
Vergünstigungen
Für Auszubildende und für Fachschüler im Bereich Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW wird eine Vergünstigung in Höhe von 50 % der Seminargebühr gewährt.
- 2. Teilnehmer = 10 % ; ab 3. Teilnehmer= 25 %.
Hinweis: Die genannten Vergünstigungen gelten nicht für abschlussbezogene Seminare, Besamungskurse, Klauenpflegelehrgänge, die Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen, Sachkundelehrgänge, Intensivkurse bzw. Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung, Online-Seminare oder sonstige digitale Veranstaltungen.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW förderte das Land Nordrhein- Westfalen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter). Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können bis spätestens 31.03.2029 eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Bildungsurlaub
Die Bildungszentren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung i. S. des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) Nordrhein-Westfalen anerkannt. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Teilnahme an unseren Seminaren als Bildungsurlaub anerkannt werden.
Online-Weiterbildung
Im Teilnehmerbeitrag für Weiterbildungsangebote, die online durchgeführt werden (Online-Seminare, Online-Seminare im Rahmen von WiN-Weiterbildung im Netzwerk, WiN-Cloud, E-Learning auf der Lernplattform ILIAS) sind die Teilnehmerunterlagen in der angegebenen Gebühr enthalten und werden per E-Mail zugesendet oder über eine Cloud zur Verfügung gestellt. Beim E-Learning-Angebot mit ILIAS befinden sich die Lernunterlagen auf der Lernplattform. Die Lernplattform steht den Lernenden ab dem jeweiligen Registrierungszeitpunkt ein Jahr lang für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung.