Aktuelle Hinweise
- Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember
Auch in diesem Jahr werden die Fördergelder wieder im Dezember ausgezahlt. Grundvoraussetzung für eine Auszahlung ist ein fehlerfreier Antrag. Wann mit welchen Fördergeldern zu rechnen ist, ein Überblick erläutert die betreffenden Zeitpunkte. - Einhaltung des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) im Rahmen der Konditionalität
Die Anforderungen im Rahmen der Konditionalität zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) wurden in 2025 angepasst und sind auch Im Hinblick auf die Anbauplanung für 2026 zu beachten. Das Wichtigste der Regelungen ist hier nochmals zusammengefasst. - Förderrichtlinien Wolf
Die Förderkulisse zu den Wolfsgebieten wird auf die gesamte Fläche des Landes Nordrhein-Westfalens ausgeweitet. Tierhalter aus NRW, welche die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, können ab dem 13.08.2025 Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen einreichen. - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023 bis 2027
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) fördert investive Maßnahmen nordrhein-westfälischer Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Der Fördersatz liegt, je nach Art und Kombination der Maßnahmen, bei bis zu 50 % Zuschuss der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1,2 Millionen Euro für die Förderperiode 2023-2027 begrenzt. - Betriebliche Vor-Ort-Kontrolle
EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden müssen. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2025 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund. - Direktzahlungen - ein Überblick
Für die Antragstellung der Direktzahlungen ist ein guter Überblick über die einzelnen Maßnahmen und deren Reglungen notwendig. Insbesondere sollte sich auch über Neuerungen für 2025 informiert werden. Diese Übersicht soll dabei helfen. - Änderungen bei den Direktzahlungen und Konditionalitäten für das Jahr 2025
Auch für das Jahr 2025 sind wieder Neuerungen hinsichtlich der Regelungen für die Direktzahlungen und zur Einhaltung der Konditionalität beschlossen worden. Aber was genau hat sich geändert? Einen Überblick gibt es hier. - Konditionalitäten-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. - Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter.