Hygieneregeln für Arbeitskräfte und Erntehelfer

Hinweise zum Umgang mit Arbeitskräften und Erntehelfern in Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben während der Corona-Pandemie

Angesichts der Corona-Pandemie ist jeder Bereich der Wirtschaft und Gesellschaft gehalten, das Risiko der Ausbreitung zu minimieren. Deshalb gilt es die folgenden Regeln überall und immer einzuhalten:

  •  Mindestabstand von 1,50 bis 2,00 m zu anderen Personen
  •  regelmäßiges, häufiges und richtiges Händewaschen mit Seife und mindestens 20 Sekunden, immer bei Fremdkontakt oder beim Zurückkehren von außerhalb in die übliche Wohn- oder Arbeitsstätte sowie vor und nach dem Essen.
  •  Hände desinfizieren, wenn kein Waschen möglich ist. In Ausnahmefällen ist ein Wasserkanister oder eine Wasserflasche mit Seife am Feldrand als Ersatzlösung zu wählen, wenn Desinfektionsmittel nicht verfügbar ist.
  •  Kein Händeschütteln oder Umarmen
  •  Mit Händen nicht ins Gesicht fassen
  •  Husten oder Nießen in ein Taschentuch oder Armbeuge
  •  Geschlossene Räume mehrmals täglich lüften

Kleine Arbeitsgruppen

Um das Risiko der Übertragung zwischen den Arbeitskräften zu minimieren sind kleine, nicht wechselnde Arbeitsgruppen zu bilden. Diese bleiben beginnend mit der Anreise, bei der Unterbringung, der Fahrt zum Feld oder Arbeitsort, am Arbeitsort und der Freizeit zusammen.

Mindestabstände beim Arbeiten

Durch gestaffelte Zeiten beim Arbeitsbeginn,- ende und Pausen wird das Einhalten der Mindestabstände ermöglicht. Während der Arbeit sind die oben genannten Regeln umzusetzen. Sollte aus arbeitstechnischen Gründen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden können, sind geeignete Trennvorrichtungen wie Schutzfolien zwischen den Arbeitsplätzen zu montieren. Schutzmasken können bei richtiger Anwendung (richtig tragen, regelmäßig wechseln und reinigen) eine gute Lösung sein. Besser ist es den, Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei der Arbeit am Sortierband kann der Mindestabstand zwischen den Arbeitskräften mit reduzierter Geschwindigkeit und längerer Laufzeit eingehalten werden.

Die Arbeitseinteilung und -abläufe sind klar fest zu legen und Verantwortliche sowie Vertreter auch für das Leitungspersonal zu benennen. Notwendige Besprechungen, Arbeitseinweisungen etc. sollten im Freien, in großen Hallen mit Mindestabstand oder per Telefon. erfolgen.

Einreise

Für die Einreise der Osteuropäischen Saisonarbeitskräfte gibt es ein Konzeptpapier des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das auch einen Gesundheitscheck vorschreibt. Das Konzeptpapier finden Sie hier:

BMI / BMEL: Konzeptpapier Saisonarbeiter im Hinblick auf den GesundheitsschutzPDF-Datei (Seite 3)

Unterbringung

Idealerweise werden die Arbeitskräfte in Einzelzimmern untergebracht oder in Mehrbettzimmern nur aus der gleichen Arbeitsgruppe mit halber Belegung nach Vorgabe des Bundesministeriums des Innern:

BMI / BMEL: Konzeptpapier Saisonarbeiter im Hinblick auf den GesundheitsschutzPDF-Datei (Seite 5)

Erkrankung

Bei begründetem Verdacht auf eine Infizierung ist ein Arzt zu kontaktieren. Eine sofortige Isolierung hinsichtlich Unterkunft und Arbeitsort, wenn Arbeiten gesundheitlich noch möglich, ist vorzunehmen. Positiv Getestete und. die Kontaktpersonen unterliegen den Quarantäneregeln. Daher ist es im Sinne des Betriebes wichtig, kleine Arbeitsgruppen gebildet zu haben und dies auch nachweisen zu können.

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