Streuobstwiesen: Prämien steigen - Antrag stellen


Obstwiesen befinden sich landauf, landab noch an etlichen Hofstellen. Meist sind die Kronen der hochstämmigen Bäume aber überaltert und pflegbedürftig, der Obstertrag ist unregelmäßig und entsprechend gering. Die Bestände weisen viele Lücken auf, weil umgefallene Bäume aus Zeit- oder Kostengründen nicht ersetzt werden. Wenn eine Obstwiese auf diese Weise nach und nach verschwindet, wird selten eine neue Obstwiese angelegt.
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat ermittelt, dass seit den 1960er Jahren bis heute knapp drei Viertel aller Streuobstwiesen landesweit verloren gegangen sind. Wenn der Obstbaumbestand Anfang des Jahrtausends in NRW noch bei circa 900 000 Stück lag, so waren es Mitte des letzten Jahrhunderts wohl noch mehrere Millionen Obstbäume.
Rheinische Kultur
Anhand der einstigen Fülle an Obstbäumen und Obstsorten kann man die historische Bedeutung des Streuobstanbaus für Mensch und Tier ermessen: seit der Römerzeit ist der Obstanbau im Rheinland nachgewiesen und hat über die Klösterkultur im Mittelalter bis zum 18., sprich 19. Jahrhundert stetig zugenommen. Ausgedehnte Streuobstgürtel um Weiler und Dörfer trugen deutlich zum Einkommen vieler landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellten die Versorgung der Bevölkerung mit Frischobst, Kompott und Saft sicher. Seit dem Ende des zweiten Weltkriegs hat der heimische Streuobstanbau als Grundnahrungsmittel leider deutlich an Bedeutung verloren, was durch importiertes und subventioniertes Obst und eine verbesserte Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln zu erklären ist.
Warum erhaltenswert?
Warum aber sollte ich eine Streuobstwiese oder meinen Hausbongert überhaupt erhalten? Obstwiesen vereinen viele wertvolle Eigenschaften, denn sie bieten wohlschmeckende und robuste Sorten, dienen als Insektenhotels und Vogelparadies, sind Schatten- und Sauerstoffspender und grünen unsere Ortschaften ein. Mancher Obstbongert beherbergt noch die Zeugen von jahrhundertelanger Arbeit in der Obstzucht mit alten Sorten wie Kaiser Wilhelm, Klarapfel und Gravensteiner.
Damit sich Streuobst wieder lohnt, werden Erhalt und Pflege von Obstwiesen mit öffentliche Geldern gefördert. Das Förderprogramm Vertragsnaturschutz finanziert seine Prämien aus Anteilen von EU und Land. Im Vertragsnaturschutz erhalten Landwirte jährliche Ausgleichsbeträge für vorab vereinbarte Pflegemaßnahmen. Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf eine chemisch-synthetische Pflanzenbehandlung der Obstbäume sowie Auslichtungs- und Erhaltungsschnitte der Kronen oder die Nachpflanzung von jungen Obstbaum-Hochstämmen.
Höhere Prämien winken
Die Prämiensätze wurden jetzt deutlich erhöht. Der Fördersatz je ha und Jahr lag bisher bei maximal 1 045 € und steigt ab 2023, so der aktuelle Stand, auf bis zu 1 520 € je ha. Allerdings sind die Prämiensätze noch nicht fixiert. Innerhalb eines Bewirtschaftungszeitraumes von fünf Jahren sind bis zu 100 € je Baum förderfähig. Auch die extensive Unternutzung des Grünlands unter der Obstwiese wird bezuschusst - auch hier mit deutlicher Prämienerhöhung von bisher 150 € auf jetzt 260 € je ha und Jahr. Die Obstwiese bleibt neben der Vertragsnaturschutzförderung weiterhin prämienfähig im Rahmen der ersten Säule. Die aktuellen Prämien bedürfen noch der abschließenden Zustimmung durch die EU und sind daher noch nicht online abgebildet.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Vertragsnaturschutz und die Bewilligungsbehörden unter anderem für die Förderung der Obstwiesenpflege sind die jeweiligen zuständigen Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Hier ist auch der Antrag für eine gemeinsame Vereinbarung im Vertragsnaturschutz bis zum 30.06.2022 zu stellen, der Vertrag beginnt dann ab dem Jahr 2023.
Infos zu den Fördermodalitäten im Vertragsnaturschutz sowie Antragsformulare sind auch hier abrufbar:
Autor: Albert Erkens, Untere Naturschutzbehörde Kreis Viersen; Thomas Vogt, Landwirtschaftskammer NRW