Düngeverordnung 2017: Hinweise für den Zierpflanzenbau


Der Zierpflanzenbau unterliegt grundsätzlich auch der neuen Düngeverordnung (DüV). Allerdings sind geschlossene und bodenunabhängige Kulturverfahren, sowie Gewächshausflächen und Flächen unter stationären Folientunneln von der DüV ausgenommen, wenn die Nährstoffauswaschung durch eine gesteuerte Wasserzufuhr verhindert wird. Worauf im Einzelnen zu achten ist, beschreibt dieses Merkblatt. Allgemeine Informationen zur Düngeverordnung finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Landwirtschaft, Ackerbau, Düngung.