Uferrandstreifen
Mitte April des Jahres 2000 wurde bekannt, dass die Landesregierung das bisher nur für Ackerflächen geltende Uferrandstreifenprogramm auf Grünlandflächen ausweiten wollte. Zusammen mit der Zentrale der Landwirtschaftskammer Münster wurde eine Prioritätenliste für die vom MUNLV auszuweisenden Gebietskulissen erstellt. Nur in diesen Gebietskulissen mit besonders schützenwerten Gewässern ist die Anlage von Uferrandstreifen an Gewässern gemäß dem Förderprogramm möglich.
Die ursprüngliche Gebietskulisse, die sich auf die großen Wasserschutzgebiete beschränkte, wurde 2001 auf das gesamte Kreisgebiet erweitert.
Grundsätzliche Auflagen bei diesem Programm sind:
- die Breite des Uferrandstreifens kann flexibel zwischen 3 und 30 Meter betragen
- eine Düngung des Streifens und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten
- der Streifen muss begrünt sein
- die erste Mähnutzung darf erst ab dem 1. Juli erfolgen
- eine Beweidung des Uferrandstreifens ist ausgeschlossen
- der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre
Übersicht Uferrandstreifen 2002:
Olpe 2000 | Olpe 2001 | Olpe 2002 | Summe Olpe | Westfalen-Lippe 2002 | |
Fläche ha | 57,04 | 59,48 | 42,77 | 159,29 | 1894,46 |
Uferlänge km | 25,81 | 23,92 | 18,31 | 68,04 | 1087,13 |
Ø-Breite m | 22,14 | 23,92 | 23,71 | 23,25 | 18,10 |
Anzahl Betriebe | 36 | 34 | 32 | 102 |
Autor: Marius Bußmann