Uferschutzstreifen

Die Anlage von Uferrandstreifen gemäß dem Landesprogramm ist im Kreis Olpe in der Vergangenheit gescheitert, da mit rund 1900 ha wenig Ackerland vorhanden ist und hiervon kein qm an Fließgewäser grenzt. Außerdem sind die Parzellen oft so klein, dass ein Schutzstreifen aus Sicht des Bewirtschafters nicht sinnvoll ist. Mitte 1998 hat der Beirat beschlossen, Uferschutzstreifen auf Grünlandflächen längs Fließgewässern zu installieren.

Bis zum Frühjahr 2000 sind an den Grünlandflächen mit Hilfe dieses Programmes 13000 laufende Meter Ufer mit 5 Meter Breite unter Vertrag genommen worden. Diese Flächen dürfen durch Mahd und Beweidung genutzt werden, der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist aber untersagt. Der Landwirt bekommt als Aufwuchsentschädigung je nach Wirtschaftsweise 0,06 bzw. 0,10 DM/m².

Im Frühjahr 2000 wurde die Richtlinie des Landesprogrammes Uferrandstreifen dahin geändert, dass jetzt auch Grünlandflächen förderfähig sind. Seitdem werden für das Programm der Kooperation keine Neuverträge mehr abgeschlossen. Viele Landwirte haben ihre Flächen aus dem Kooperationsprogramm herausgenommen und Verträge nach dem Uferrandstreifenprogramm abgeschlossen.

Autor: Marius Bußmann