Keine Sperrfristverschiebung im Jahr 2023
Im Jahr 2023 wird es in den Kreisen Hochsauerland, Olpe und Siegen-Wittgenstein keine Sperrfristverschiebung auf Dauergrünland geben. Hintergrund ist, dass die Sperrfristverschiebung nicht genutzt werden darf, um fehlende Lagerkapazitäten auszugleichen. Zudem hat sich in den vergangenen Jahren eine sehr frühe Gülledüngung im Frühjahr im Vergleich zur Herbstdüngung als nicht nachteilig erwiesen.
Wir weisen außerdem auf folgende Besonderheiten der Herbstdüngung auf Dauergrünland und mehrjährigen Feldfutterbau hin:
- Rote Grundwasserkörper: 01.09. – 30.09. max. 60 kg/ha Gesamtstickstoff
- Übrige Gebiete: 01.09. – 31.10. max. 80 kg/ha Gesamtstickstoff