Hinweise zum Antrag auf Anerkennung eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände bei Wildschäden

Das Ausmaß der Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, besonders auf Dauergrünlandflächen, hat in den letzten Jahren zugenommen. Manche Flächen werden mehrfach pro Jahr geschädigt. Teilweise reicht eine oberflächliche Beseitigung des entstandenen Schadens, um die Funktionsfähigkeit der landwirtschaftlichen Fläche wiederherzustellen. Teilweise muss aber massiv eingegriffen werden, wobei dann förderrechtliche Regelungen zu beachten sind. Näheres dazu finden Sie hier: