Schulung nach Landesdüngeverordnung

Landwirte, die Flächen im nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet bewirtschaften, sind nach Landesdüngeverordnung §13a dazu verpflichtet an einer zweistündigen Schulung teilzunehmen. Die Verpflichtung gilt einmal in drei Jahren. Der erste Schulungszeitraum endet Ende 2023.

Daher laden wir Sie herzlich zur Schulung auf unseren Versuchsflächen ein:

Freitag, den 16. Juni 2023 von 10 bis 12 Uhr

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich:

Die Anmeldung ist bereits geschlossen.

Die Teilnahmegebühr für die Schulung beträgt 43 € inkl. Bescheinigung.
Für Betriebe mit Basisvertrag im Ackerbau oder Kartoffelbau fällt keine zusätzliche Teilnahmegebühr an. Hier ist lediglich ein Unkostenbeitrag von 18 € für das Erstellen der Bescheinigung zu tragen.

Sollte die Schulung auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, zum Beispiel Wetter, seitens der Landwirtschaftskammer abgesagt werden müssen, wird Ihnen dies per eMail beziehungsweise Fax mitgeteilt.

Im Verlauf des Jahres 2023 werden wir Ihnen weitere Schulungsmöglichkeiten anbieten – digital sowie auch in Präsenz.