Ackerwildkräuter - Naturschutz auf dem Acker

Ackerrandstreifen in der VoreifelBild vergrößern
Ein Ackerrandstreifen in der Voreifel. Foto: Dr. Armin Hentschel


Acker nach Maßgabe des AckerwildkrautschutzesBild vergrößern
Dieser Acker wird seit Jahren ganzflächig nach Maßgabe des Ackerwildkrautschutzes bewirtschaftet. Foto: Dr. Armin Hentschel


Sommer-Adonisröschen (Adonis aestivalis)Bild vergrößern
Sommer-Adonisröschen (Adonis aestivalis). Foto: Annika Eitner


Gemeiner Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris)Bild vergrößern
Gemeiner Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris). Foto: Annika Eitner


Ackerwildkräuter sind in Biologie und Lebensraumansprüchen optimal an die Bedingungen des Ackerbaus angepasst. Es handelt es sich um einjährige Pflanzen, die nach der Samenreife als Samen im Boden überwintern können und deshalb durch Bodenbearbeitungsmaßnahmen nach der Ernte in ihrer Entwicklung nicht gestört werden. Als ruhende Samen sind viele Ackerwildkrautarten in der Lage, auch längere Zeiträume, gegebenenfalls sogar mehrere Jahrzehnte, im Boden zu überdauern und sich erst dann zur blühenden Pflanze zu entwickeln, wenn die Lebensraumbedingungen - also die Bewirtschaftung des Ackers - ihre Entwicklung zulassen.

Mit diesen Eigenschaften haben sich Ackerwildkräuter in der Vergangenheit zu stetigen Begleitern landwirtschaftlicher Ackerkulturen entwickelt. Bedingt durch den technischen Fortschritt in der Landwirtschaft und hier insbesondere die moderne Saatgutreinigung, wirksame Unkrautbekämpfungsmethoden und die Züchtung leistungsstarker Sorten sind die Entwicklungsmöglichkeiten früher weit verbreiteter Ackerwildkräuter wie Klatschmohn, Kornblume, Frauenspiegel oder Adonisröschen heute stark eingeschränkt.

Zur Förderung von Ackerwildkräutern machen sich diesbezügliche Angebote des Vertragsnaturschutzes das vielerorts im Boden noch vorhandene Samenpotenzial zu nutze. Landwirte, die sich am Ackerwildkräuterschutz beteiligen, erhalten für den Verzicht auf Unkrautbekämpfungsmaßnahmen und einige weitere Einschränkungen einen finanziellen Ausgleich für die hiermit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile. Da eine ausreichende Belichtung der Bodenoberfläche neben dem Verzicht auf die Unkrautbekämpfung eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung von Ackerwildkräutern ist, beschränken sich die Maßnahmen zum Schutz der Ackerwildkräuter in der Regel auf mehrere Meter breite Randstreifen geeigneter Flächen. Lediglich auf Ackerflächen mit geringer Ertragskraft ist auch die Bewirtschaftung kompletter Ackerschläge nach den Vorgaben des Ackerwildkräuterschutzes sinnvoll. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie im Artikel der LZ-Rheinland, siehe unten.

Die geschilderten Maßnahmen zum Ackerwildkräuterschutz haben sich zu einem bewährten Instrument des Vertragsnaturschutzes entwickelt, finden in der landwirtschaftlichen Praxis eine große Resonanz und leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Ackerfauna. Außerdem bereichern sie das Landschaftsbild und dokumentieren gegenüber der Erholung suchenden Bevölkerung das Engagement der teilnehmenden Landwirten für den Naturschutz. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unterstützt interessierte Landwirte durch Informations- und Beratungsangebote. Detaillierte Informationen zum Schutzprogramm für Ackerwildkräuter erhalten Sie an den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, den Biologischen Stationen und den Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.