Gesamtbetriebliche Naturschutzberatung in der Landwirtschaft

Grünland in der EifelBild vergrößern
Gesamtbetriebliche Naturschutzberatung zieht unter anderem darauf ab, großflächige Naturschutzmaßnahmen mit betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Foto: Dr. Armin Hentschel

Landwirtschaftliche Unternehmen mit Naturschutz- und bzw. oder Agrarumweltverträgen beteiligen sich insbesondere beim Vertragsnaturschutz in der Regel nur mit einzelnen Flächen. Die Umstellung der Bewirtschaftung auf diesen Vertragsflächen ist dabei in der Regel ohne Änderung betrieblicher Abläufe möglich, wohingegen großflächige Extensivierungen Änderungen der Abläufe und der Organisation der Betriebe erforderlich machen können. Im Zusammenhang mit einer wünschenswerten Ausweitung von Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen stellt sich daher die Frage, ob und wie sich großflächige Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben realisieren lassen.

Lösungsansatz dafür sind gesamtbetriebliche Beratungsangebote mit dem Ziel, die Anforderungen des Naturschutzes und die betrieblichen Erfordernisse gemeinsam zu betrachten. In einem Gemeinschaftsprojekt mit der Biologischen Station Euskirchen hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einen gesamtbetrieblichen Beratungsansatz entwickelt und erprobt. Nähere Informationen finden Sie hier:

Die Arbeiten wurden finanziert durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesinitiative des Landes NRW.