Anzeige über die Verwendung autonomer Anwendungstechnik in Nordrhein-Westfalen
Das Pflanzenschutzrecht sieht bislang die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur durch eine verantwortliche, sachkundige Person vor.
Zur Verbesserung der Rechtsicherheit für Anwender von Pflanzenschutzmitteln ist derzeit daher noch eine Transparenz über die Verwendung autonomer Anwendungstechnik erforderlich. Die Pflanzenschutzdienste erhalten durch eine formale Meldung die Möglichkeit die Entwicklungen zu begleiten und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu kontrollieren. Dies soll eine Grundlage schaffen, autonome Anwendungssysteme für Pflanzenschutzmittel grundsätzlich zu unterstützen und diese behördliche Position für betroffene Betriebe und für Dritte kenntlich zu machen – insbesondere mit Blick auf die technischen Möglichkeiten die Ausbringungsmenge zu reduzieren.
Vor dem vorgenannten Hintergrund wird empfohlen, die Verwendung autonomer Pflanzenschutz-Anwendungstechnik beim Pflanzenschutzdienst anzuzeigen.