Elektronische Dokumentation der PSM-Anwendungsdaten - Rechtliche Neuerungen

Mit der Änderung des Art. 67 der VO (EU) 1107/2009 zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen muss ab 01.01.2026 die Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden.

Die Aufzeichnung wird wie bisher lokal beim Landwirt geführt und muss der zuständigen Behörde, in Nordrhein-Westfalen dem Pflanzenschutzdienst NRW, auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die Durchführungs-VO 564/2023 legt folgende Anforderungen fest:

Die lokale Ablage der Anwendungsdaten in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format muss spätestens 30 Tage nach dem Datum der Verwendung beim beruflichen Verwender erfolgen.

Über die bereits bisher nach § 11 PflSchG und Art. 67 der EU VO 1107/2009 geforderten Angaben sind zukünftig die in der Tabelle rot markierten Parameter erforderlich, ohne dass bisher eine nähere Spezifikation des genauen Formats erfolgt ist. In Deutschland gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, andere als die in der Tabelle zusammengefassten Daten zu verlangen.

    Art.67 EU-VO 1107/2009 DV-VO 564/2023 PflSchG § 11 Erläuterung
Anwender       x
Kultur Bezeichnung x   x inkl. Nichtkulturland etc.
EPPO-Code   x    
Fläche Bezeichnung x     x Schlag, Teilschlag, Bewirtschaftungseinheit, Einrichtung, …
Lage   x   InVeKoS-Bezeichnung oder alternative Bestimmungsmethode z.B. GPS-Punkt
PSM-Anwendung Zeitpunkt Datum x   x  
Zeitpunkt Uhrzeit   x   Bei Indikationen mit zeitlichen Einschränkungen (z.B. Bienenschutz)
PSM Bezeichnung x   x  
PSM Zulassungsnummer   x    
Menge verwendet x   x  
Indikation       Nicht verbindlich!
Einheit behandelt x   x Umfang der behandelten Einheit (Fläche, Volumen, Menge)
BBCH Stadium   x   Bei Indikationen mit Einschränkungen zu Stadium der Kultur (z.B. Wachstums­regler)
Art der Verwendung      x   Oberflächen (z. B. Agrarflächen, Gleise, Nichtkulturland, § 17-Flächen, in Gewächshäusern, …), in geschlossenen Räumen (Lager, Gewächshäuser, …), Saat-/ Pflanzgutbehandlung

Geplante Entwicklungen, notwendige Abstimmungen:

  • Dokumentation in NRW zukünftig über www.duengeportal-nrw.de geplant, Weiterentwicklung zum Betriebsportal NRW
  • Entwicklung eines bundeseinheitlichen Formulars geplant
  • Anpassung § 11 PflSchG erforderlich
  • Entwicklung einer interoperablen Web-Anwendung (DiPAgE) durch das JKI geplant