Riesenbärenklau, Herkulesstaude - was tun, wo melden?

Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)Bild vergrößern
Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum). Foto: Frank Reichel

Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkulesstaude genannt, ist eine für Menschen und Tiere gefährliche Pflanze. Bei Kontakt können schwere Verbrennungen und Entzündungen auf der Haut (Blasenbildung, Juckreiz, Schmerzen, Fieber) sowie allergische Reaktionen mit Atemnot und Kreislaufdepression ausgelöst werden. Verantwortlich ist der in allen Pflanzenbestandteilen enthaltene, phototoxische Giftstoff Furanocumarin. Das heißt, eine Reaktion wird erst ausgelöst, wenn die betroffenen Hautstellen anschließend dem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Je nachdem wie intensiv der Hautkontakt und wie hoch die UV-Strahlung waren, treten Symptome erst nach Stunden bis Tagen auf. Es kann mehrere Wochen dauern, bis die Symptome wieder abklingen.

Wer ist zuständig?

Aktuell gibt es keine rechtlichen Regelungen für die Bekämpfung dieser invasiven Art, auch besteht keine Meldepflicht für gesichtete Pflanzen. Grundsätzlich gilt, dass jeder private und kommunale Eigentümer für sein Grundstück zuständig ist und insofern auch die Verkehrssicherungspflicht trägt. Deswegen sollte bei möglicher Gefährdung Dritter eine Bekämpfung erfolgen. Im Bereich von Schulen oder Kindertagesstätten sind die örtlichen Ordnungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig. 

Die Aufgabe des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist es, fachlich zu beraten, wie eine Bekämpfung von Riesenbärenklau erfolgreich durchgeführt werden kann. Sie nimmt aber keine Fundmeldungen entgegen, führt keine Bekämpfungsmaßnahmen durch und kann diese auch nicht anordnen.

Ansprechpartnerin: Dr. Marianne Benker

Wo melden?

Sichtungen vom Riesenbärenklau an exponierten Stellen sollten den zuständigen Städten, Gemeinden oder Kreisen in Nordrhein-Westfalen gemeldet werden. Einige Kreise (z. B. Herford, Höxter, Mettmann, Oberbergischer Kreis, Olpe, Rhein-Sieg-Kreis, Siegen-Wittgenstein, Soest, Warendorf), Städte (z. B. Oberhausen) und Regionen (z. B. Städteregion Aachen) haben Meldeportale, Bekämpfungs- oder Aktionsprogramme bei Auftreten vom Riesenbärenklau im öffentlichen Raum. Sie sind unter den folgenden Links zu finden:

Auftreten im Straßenbegleitgrün

Tritt Riesenbärenklau im Straßenbegleitgrün auf, sind der Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen, dessen Straßenmeistereien vor Ort, die Autobahn GmbH des Bundes mit ihren Niederlassungen und Autobahnmeistereien in NRW, sowie die Träger der Straßenbaulast im Kommunalen Bereich zuständig.

Auftreten an Gewässern

Bei Sichtungen an Gewässern können die Wasserverbände zuständig sein. Zum Beispiel hat der Emscher Genossenschaft Lippeverband, eines der größten Wasserwirtschaftsunternehmen Deutschlands mit Sitz in Essen, ein eigenes Meldeportal (EGLV-Mängelmelder) für Sichtungen des Riesenbärenklaus und führt anschließend die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen durch.
hinweis.eglv.de/#pageid=4Externer Link

Auftreten im Wald

Für Meldungen und die Bekämpfung von Riesenbärenklau in Wald und Forst ist der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen mit seinen Regionalforstämter, dem Nationalparkforstamt Eifel sowie dem Zentrum für Wald und Holzwirtschaft zuständig.
E-Mail: info@wald-und-holz.nrw.de

Auftreten an Bahngleisen

Tritt Riesenbärenklau als Vegetation an Bahngleisen auf, können diese Sichtungen der DB InfraGO unter „Vegetationen an der Bahn“ über ein Kontaktformular gemeldet werden.
www.dbinfrago.com/web/vegetation-an-der-bahn-12994128Externer Link

Aufgrund dieser Vielzahl an Zuständigkeiten, sollte eine Sichtung zunächst den Städten, Gemeinden oder Kreisen gemeldet werden, um festzustellen wer letztendlich für den Fundort zuständig ist.

Auftreten auf Privatgrundstücken

Für Riesenbärenklau auf Privatgrundstücken, z. B. in Haus- und Kleingärten, auf landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Flächen, auf Nichtkulturland oder in Freizeitunternehmen (z. B. der Mountainbike-Park Winterberg), sind die Eigentümer für die Bekämpfung selbst verantwortlich und müssen diese eigenverantwortlich durchführen oder durch einen Schädlingsbekämpfer oder eine Gartenbaufirma durchführen lassen. 

Neobiota-Portal

Fundorte können zusätzlich eigenständig in das Neobiota-Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) in Nordrhein-Westfalen eingetragen werden. Allerdings handelt es sich hierbei ausschließlich um ein Meldeportal, ohne dass Bekämpfungsmaßnahmen folgen. Nützlich sind die zahlreichen Informationen zu den invasiven Arten, die dieses Portal bereithält.
neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/erfassungExterner Link

Autor: Dr. Marianne Benker, Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen