Japankäfer - Fragen und Antworten
Was tun bei Verdacht?
Fotos des verdächtigen Käfers erstellen:
- Nahaufnahmen vom Hinterleib sowie der Seite
- ggf. inkl. Größenangabe (z.B. Foto inklusive 1-Cent-Münze, Maßband)
Mit weiteren Informationen (Genauer Ort des Befalls, Befallene Pflanzen, Anzahl der Käfer) dem Pflanzenschutzdienst melden: E-Mail: pflanzengesundheit@maillwk.nrw.de
Was sind die Erkennungsmerkmale?
Japankäfer sind mit einer Länge von 8 bis 11 mm etwa so groß wie eine Kaffeebohne. Erkennungsmerkmale sind:
- goldgrün schimmernder Halsschild
- braune Flügeldecken
- zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs
- fünf weiße Haarbüschel an jeder Seite (unterhalb der Flügeldecken)
Besteht Verwechslungsgefahr?
Der Japankäfer weist auf den ersten Blick große Ähnlichkeiten zu anderen Käfern aus der Familie der Blatthornkäfer auf. Gartenlaubkäfer, goldglänzender Rosenkäfer, Junikäfer oder auch der Maikäfer werden gerne mit dem Japankäfer verwechselt.
Woher kommt der Japankäfer?
Der Japankäfer stammt ursprünglich aus Asien. Anfang des 20 Jh. Wurde er in nach Nordamerika verschleppt. Auf EU-Gebiet ist der Käfer erstmals Anfang der 70er Jahre auf den Azoren (Portugal) nachgewiesen. 2014 erstmalig in Norditalien gesichtet, breitet er sich seither sukzessive nach Norden aus.
Ist der Japankäfer gefährlich?
Der Japankäfer ist von großer Bedeutung, da er mit über 300 verschiedenen Pflanzenarten eine sehr große Anzahl an Wirtspflanzen hat und sich massenhaft vermehren kann. In den USA sowie in Italien verursacht er gravierende wirtschaftliche und ökologische Schäden.
Für Mensch und Tier stellt der Japankäfer keine gesundheitliche Gefahr dar.
Wie lässt sich die Einschleppung verhindern?
Der Japankäfer kann sich auf natürlichem Wege etwa 10 km/Jahr ausbreiten. Ein weitausgrößeres Problem ist eine Verschleppung durch den Menschen. Mit Hilfe von Reisenden oder Warentransporten kann der Japankäfer weite Distanzen zurücklegen.
Folgende Maßnahmen werden empfohlen:
- Fahrzeuge und Gepäck vor der Rückreise auf Käfer kontrollieren.
- Keine Pflanzen, Schnittblumen, Gemüse und Früchte aus dem Urlaub mit nach Hause bringen.
Auf diese Weise kann nicht nur die Ausbreitung des Japankäfers, sondern auch die anderer Pflanzenschädlinge bzw. -krankheiten verhindert werden.
Welche Maßnahmen unternimmt der Pflanzenschutzdienst?
Der Japankäfer ist als Unionsquarantäneschädling (-> prioritärer Schädling) gelistet. In der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 werden einheitliche Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Japankäfers in Europa festgelegt:
Bereits seit 2019 wird der Käfer per Lockstofffallen-Monitoring überwacht. Eingehende Verdachtsmeldungen (pflanzengesundheit@maillwk.nrw.de ) werden geprüft und weiterverfolgt.
Im Falle des Auftretens des Japankäfers in Deutschland beschreibt ein abgestimmter Notfallplan die genaue Vorgehensweise seiner Bekämpfung.