Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Tierzahlmeldung 2026
Den Meldebogen für die Tierzahlmeldung 2026 versendet die Tierseuchenkasse NRW ab dem 02.01.2026 an alle ihr bekannten Tierhalter - mit Ausnahme der Rinderhalter. Bitte warten Sie die Zusendung der Meldeaufforderung ab!!
Die Tierzahlmeldung kann über das Onlineportal (www.tierzahlenmeldung-nrw.de) oder schriftlich mithilfe des Meldebogens vorgenommen werden.
Die Anmeldung beim Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW erfolgt mit Ihrer TSK-Nummer und Ihrem Kennwort. Das Kennwort wird Ihnen mit dem Meldebogen 2026 zugesandt, sofern Sie bisher kein eigenes Kennwort vergeben haben.
Zusätzlich steht Ihnen auf dem Meldebogen ein QR-Code zur Verfügung, über den Sie direkt ins Onlineportal gelangen.
Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen:
Die Tierseuchenkasse NRW ist in der Zeit vom 24.12.2025 bis 02.01.2026 telefonisch nicht erreichbar. Gerne können Sie uns eine E-Mail schreiben an tierseuchenkasse@lwk.nrw.de. Sie erreichen die Tierseuchenkasse NRW wieder am 05.01.2026 zur gewohnten Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und alles Gute für das Jahr 2026!
Meldung der Tierzahlen
Halter von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres online oder schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Den Meldebogen für die Tierzahlmeldung 2026 verschickt die Tierseuchenkasse NRW ab dem 02.01.2026 an alle ihr bekannten Tierhalter, mit Ausnahme der Rinderhalter. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Onlineportals www.tierzahlenmeldung-nrw.de empfohlen.
Neuanmeldung und Registrierung von Betrieben
Wer Equiden (Pferde, Esel), Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln), Gehegewild, Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas…) oder Bienen hält und noch nicht bei der Tierseuchenkasse NRW registriert ist, muss sich unverzüglich bei der Tierseuchenkasse NRW melden. Die Tierseuchenkasse NRW erfasst die Tierhaltung und vergibt eine 15-stellige Registriernummer.
Nutzen Sie für die Neuanmeldung bitte das digitale Formular:
Weitere Formulare und Informationen finden Sie in der Rubrik:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW -
Nevinghoff 40 · 48147 Münster · Telefon: 0251 28982-0 · E-Mail: tierseuchenkasse@maillwk.nrw.de