Darf ich alle Proben selbst entnehmen?

Fast alle Proben dürfen selbst entnommen werden. Ausnahmen bestehen für:

  1. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die verpflichtend Untersuchungsergebnisse von Trinkwasserproben beim Gesundheitsamt vorlegen müssen.
  2. Landwirte, die ihren Boden vor Ausbringung von Klärschlamm gemäß Abfallklärschlammverordnung untersuchen lassen müssen.

Die Anerkennung dieser Analysenergebnisse durch die zuständigen Behörden setzt eine Probenahme durch einen geschulten, sachkundigen Probenehmer voraus. Bitte wenden Sie sich zur Auftragserteilung an unsere Servicenummer 0251 2376-595.


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