Notifizierung für Bodenuntersuchungen nach Abfallklärschlammverordnung verlängert

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Die Notifizierung der LUFA NRW als Prüfstelle für Bodenuntersuchungen nach Abfallklärschlammverordnung wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bis 2019 verlängert. Damit hat das LANUV unsere Fachkompetenz, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Ausstattung für Probenahme und Analytik von Bodenuntersuchungen nach Abfallklärschlammverordnung bestätigt.

Voraussetzung für die Notifizierung ist ein internes Qualitätsmanagementsystem und die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 mit der Verpflichtung an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie den länderübergreifenden Ringversuchen teilzunehmen. Die LUFA NRW nimmt seit 2004 regelmäßig an den Bodenringversuchen teil.

Probenahmen von Boden nach Abfallklärschlammverordnung dürfen ausschließlich durch Probenehmer erfolgen, die in das Qualitätsmanagementsystem eines notifizierten Labors eingebunden sind. Sprechen Sie uns an! Gerne vermitteln wir Ihnen einen geeigneten Probenehmer.

Haben Sie Fragen zu einer Untersuchung? Wir beraten Sie gerne.

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