Regionale Pflanzenschutzmittelliste zur Untersuchung von Trinkwasser

WasseranalyseBild vergrößern
Wasseranalyse

Brunnenbetreiber, die andere Menschen im Rahmen einer Vermietung oder gewerblichen Tätigkeit mit Wasser mitversorgen, müssen Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffe verpflichtend untersuchen lassen und die Ergebnisse dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Um die Vielzahl dieser Wirkstoffe einzugrenzen und die Untersuchungskosten zu senken, unterstützt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bei einer fachlichen Lösung mit Informationen zu den regional eingesetzten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen.

Die Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffe muss einmal in 3 Jahren erfolgen (für B-Anlagen, „Dezentrale kleine Wasserwerke“). Die Wirkstoffe sind in der Trinkwasserverordnung nicht näher konkretisiert. Die Eingrenzung der Untersuchungsparameter wird durch Anlage 2, Teil I der Trinkwasserverordnung ermöglicht. Dort heißt es, dass „nur solche Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffe überwacht werden müssen, deren Vorhandensein im betreffenden Wassereinzugsgebiet wahrscheinlich ist“.

In enger Absprache mit den Kreisstellenmitarbeitern vor Ort erfolgt eine Zusammenstellung der regionalen Wirkstoffliste unter folgenden Gesichtspunkten: 

  • der Häufigkeit des Auftretens von Wirkstoffen in der Wasserüberwachung (Grundwasserdatenbank HYGRIS-C, LAWA-Berichte)
  • dem Wirkstoffanteil in den eingesetzten Pflanzenschutzmitteln
  • der Anwendungshäufigkeit des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs
  • dem Eintragsrisiko ins Grundwasser aufgrund der Art der Anwendung (direkt auf den Boden oder auf teil- oder vollentwickelte Pflanzen)
  • den physikochemischen Eigenschaften und dem Einsatzzeitpunkt der Wirkstoffe, die Einfluss auf deren Mobilität, Sorptionseigenschaften und Abbauverhalten im Boden haben
  • dem Ausschluss von Wirkstoffen, die nicht eingesetzt und bisher noch nicht nachgewiesen wurden.

Nach Prüfung der anbauspezifischen, regionalen Gegebenheiten sowie der physikochemischen Eigenschaften der Wirkstoffe werden seitens des Pflanzenschutzdienstes NRW eine angemessene Anzahl Wirkstoffe zur dauerhaften und einige wenige Wirkstoffe zur einmaligen Beprobung vorgeschlagen, zum Beispiel um eine historische Belastung ausschließen zu können. 

LUFA NRW und Pflanzenschutzdienst stehen in ständigem Kontakt, um die Anlagenbetreiber in der Kommunikation mit den Gesundheitsämtern zu unterstützen und eine fachlich begründete Lösung zu finden.

Ansprechpartnerin für betroffene Brunnenbetreiber:

Elisa Frake
LUFA NRW
Telefon 0251 2376-773
E-Mail: elisa.frake@lwk.nrw.de

Ansprechpartnerin für Gesundheitsämter aus Nordrhein-Westfalen:

Andrea Claus-Krupp
Pflanzenschutzdienst NRW
TTelefon 0221 5340-478
E-Mail: andrea.claus@lwk.nrw.de