Düngeplanung leichter gemacht: „N pflanzenverfügbar“ bei Wirtschaftsdüngeranalysen
Ab Januar 2026 finden Sie in unseren Prüfberichten den Wert „N pflanzenverfügbar“ für Gülle, Mist und Gärreste. Damit wissen Sie auf einen Blick, wie viel Stickstoff aus dem Wirtschaftsdünger kurzfristig von den Pflanzen aufgenommen werden kann – genau die Kennzahl, die Sie für die Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung brauchen. Unser Service für Sie: Wir übernehmen die Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Richtwerten. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und planen Ihre Düngung präziser und rechtssicher.
Hintergrund:
Organische Dünger wie Gülle, Mist oder Kompost enthalten Stickstoff nicht nur in mineralischer Form. Ein Teil ist organisch gebunden und wird erst durch mikrobielle Mineralisation pflanzenverfügbar. Für die Düngebedarfsermittlung zählt daher nicht der Gesamtstickstoff, sondern der pflanzenverfügbare Anteil.
So wird berechnet:
- Grundlage ist der Ammonium-N-Anteil des Düngers.
- Liegt dieser unter der für die jeweilige Düngerart festgelegten Mindestwirksamkeit, wird ein Mindestwert aus dem Gesamtstickstoff angesetzt.
- Die Berechnung erfolgt nach DüV-Vorgaben und anerkannten Richtwerten für Wirtschaftsdüngerarten.
Voraussetzung:
Die Wirtschaftsdüngerart muss exakt angegeben sein. Bei Mischgüllen oder fehlender Deklaration ist keine Berechnung möglich.
Ihr Vorteil:
Mit „N pflanzenverfügbar“ sehen Sie direkt welche Stickstoffmenge sie in der Düngedokumentation und bei der Bedarfsermittlung angeben müssen. Das erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und sorgt für eine präzisere Düngeplanung.
Ansprechpartner:
Tobias Kleimann, Telefon 0251 2376-737, E-Mail tobias.kleimann@lwk.nrw.de