Aktuelles zur Kammerwahl im Wahlbezirk Herford-Bielefeld am 21. Oktober 2026

Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, findet die 8. Wahl der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen statt. Gewählt wird dann auch im Wahlbezirk Herford-Bielefeld.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Hinweise zum Hintergrund und Ablauf der Wahl und möchten damit alle wahlberechtigten Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner sowie Forstwirtinnen und Forstwirte zur Teilnahme an der Wahl anregen.

Denn: Jede Stimme ist wichtig!


Als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft ist die Landwirtschaftskammer auf ein starkes ehrenamtliches Engagement angewiesen. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Forst und Gartenbau bilden ehrenamtliche Entscheidungsgremien und wirken über diese Gremien an der Facharbeit der Landwirtschaftskammer mit. Diese Arbeit in so wichtigen Bereichen wie unter anderem Beratung, Bildung und Versuchswesen kommt dem gesamten Berufsstand zu Gute.

Schenken Sie mit Ihrer Stimme Ihren Berufskolleginnen und Berufskollegen, die sich in die Arbeit der Landwirtschaftskammer kompetent einbringen möchten, das Vertrauen und stärken Sie auf diese Weise deren ehrenamtliches Engagement zum Wohle der gesamten Landwirtschaft. Und stärken Sie mit Ihrer Wahl auch Ihre Kreisstelle!


Bei der Frage der Wahlberechtigung ist nach zwei Wahlgruppen zu unterscheiden.

In der Wahlgruppe 1 sind wahlberechtigt,

  • natürliche Personen, die in Eigentum, in Nutznießung oder in Pacht
    einen landwirtschaftlichen Betrieb, für welchen Umlagepflicht besteht,
    oder ein landwirtschaftliches Grundstück, für welches Umlagepflicht besteht,
    oder eine landwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens 2 Hektar Größe
    oder eine forstwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens 10 Hektar Größe,
    oder gartenbauliche Nutzflächen von mindestens 0,5 Hektar Größe bewirtschaften;
  • die mittätigen Ehegattinnen oder Ehegatten;
  • vollmitarbeitende Familienangehörige, zum Beispiel Altenteiler, wenn sie im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten;
  • Auszubildende, die im eigenen Betrieb ausgebildet werden (Elternlehre). (Auszubildende im Fremdbetrieb gehören jedoch zur Wählergruppe der Arbeitnehmer.)

In der Wahlgruppe 2 sind wahlberechtigt,

  • hauptberuflich in landwirtschaftlichen Betrieben tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie nicht der Wahlgruppe 1 angehören.

Die Wahlberechtigung setzt außerdem voraus, dass man am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • geschäftsfähig ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates im Sinne des Europäischen Niederlassungsabkommens besitzt und die Voraussetzungen des Artikels 18 des Europäischen Niederlassungsabkommens erfüllt,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen im Wahlbezirk ansässig ist.

Die Kammerwahl ist eine reine Briefwahl. Bis zum 21. Oktober 2026, 15 Uhr, muss der Stimmzettel bei der Kreisstelle eingegangen sein.

Die Wahlunterlagen werden von der Kammerzentrale Ende September an die Wählerinnen und Wähler verschickt, sodass man Zeit genug hat, den Wahltermin einzuhalten.

Wichtig: Die Wahlunterlagen erhält nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Kreisstelle in Herford aus.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und prüfen Sie, ob Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Sie können sich auch telefonisch (05741 3425-20) oder per E-Mail (Bernhard Rump@maillwk.nrw.de) erkundigen.

Änderungen am Wählerverzeichnis sind bis zum 21. Oktober 2026 möglich.


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Zu wählen sind für die Kreisstelle Herford-Bielefeld insgesamt 6 Mitglieder - davon 4 aus der Wahlgruppe 1 (Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber) und 2 aus der Wahlgruppe 2 (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Anfang September, wenn der Wahlausschuss über die Wahlvorschläge im Wahlbezirk entschieden hat, stellen wir Ihnen hier die Kandidatinnen und Kandidaten vor, die sich um ein Mandat in der Kreisstelle Herford-Bielefeld bewerben.


Haben Sie Fragen zur Wahl?

Wenn Sie Fragen zur Wahl haben, steht Ihnen als Ansprechpartner der Geschäftsführer der Kreisstelle Herford-Bielefeld in seiner Funktion als Wahlleiter gerne zur Verfügung:

Dr. Bernhard Rump
Telefon: 05741 3425-20
E-Mail: Bernhard.Rump@maillwk.nrw.de