Sperrfristverschiebung 2019 / 2020

In diesem Jahr können Anträge auf Sperrfristverschiebung für das Gebiet der Kreisstellen Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Mettmann gestellt werden.

Die Antragsfrist endet am 25. Oktober 2019

Für die Bearbeitung des Antrages auf Sperrfristverschiebung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 64 € erhoben.