Überbetriebliche Ausbildung

Für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin ist in NRW die Teilnahme an drei überbetrieblichen Lehrgängen während der Ausbildung vorgeschrieben:

1. Ausbildungsjahr: "Metallbearbeitung und Metallverarbeitung", 3 Lehrgangstage


2. Ausbildungsjahr: "Schlepper- und Landmaschinen", 10 Lehrgangstage


3. Ausbildungsjahr: "Tierproduktion", 10 Lehrgangstage


Die Lehrgänge für das 1. und 2. Ausbildungsjahr finden an der DEULA Rheinland, Kempen beziehungsweise DEULA Westfalen-Lippe, Warendorf statt, der Lehrgang des 3. Ausbildungsjahres im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse.

Hinweise zu den Lehrgangsgebühren

Zum Lehrgang Metallbearbeitung und Metallverarbeitung:
Eigenanteil in Höhe von 170,00 € von den Ausbildungsbetrieben für drei Lehrgangstage zu entrichten. (Erhöhte Gebühr seit 2015 durch Wegfall der Bezuschussung nach dem Zusammenschluss aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur SVLFG - Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.) Eigenbeteiligung des/der Auszubildenden in Höhe von 9,00 €/Tag an der Vollverpflegung (nach jeweils aktueller Sachbezugsverordnung) an der Vollverpflegung oder 3,57 € pro Mittagessen

Zum Lehrgang Schlepper- und Landmaschinen sowie Tierproduktion:
Eigenanteil in Höhe von 36,00 €/Tag von den Ausbildungsbetrieben zu entrichten. Eigenbeteiligung des/der Auszubildenden in Höhe von 9,00 €/Tag an der Vollverpflegung oder 3,57 € pro Mittagessen