Überbetriebliche Ausbildung
Für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin ist in NRW die Teilnahme an drei überbetrieblichen Lehrgängen während der Ausbildung vorgeschrieben:
1. Ausbildungsjahr: "Metallbearbeitung und Metallverarbeitung", 3 Lehrgangstage
- Überbetriebliche Lehrgänge Metallbe- und -verarbeitung 2024 / 2025 67 KByte
- Unterrichtsinhalte Metallbe- und verarbeitung 9 KByte
2. Ausbildungsjahr: "Schlepper- und Landmaschinen", 10 Lehrgangstage
- Überbetriebliche Grundlehrgänge Schlepper und Landmaschinen 2024 / 2025 81 KByte
- Unterrichtsplan Schlepper und Landmaschinen 58 KByte
3. Ausbildungsjahr: "Tierproduktion", 10 Lehrgangstage
Die Lehrgänge für das 1. und 2. Ausbildungsjahr finden an der DEULA Rheinland, Kempen beziehungsweise DEULA Westfalen-Lippe, Warendorf statt, der Lehrgang des 3. Ausbildungsjahres im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse.
Hinweise zu den Lehrgangsgebühren
Zum Lehrgang Metallbearbeitung und Metallverarbeitung:
Eigenanteil in Höhe von 170,00 € von den Ausbildungsbetrieben für drei
Lehrgangstage zu entrichten. (Erhöhte Gebühr seit 2015 durch Wegfall der
Bezuschussung nach dem Zusammenschluss aller landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften zur SVLFG - Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau.) Eigenbeteiligung des/der Auszubildenden in Höhe von 9,00 €/Tag
an der Vollverpflegung (nach jeweils aktueller Sachbezugsverordnung) an der
Vollverpflegung oder 3,57 € pro Mittagessen
Zum Lehrgang Schlepper- und Landmaschinen sowie Tierproduktion:
Eigenanteil in Höhe von 36,00 €/Tag von den Ausbildungsbetrieben zu entrichten.
Eigenbeteiligung des/der Auszubildenden in Höhe von 9,00 €/Tag an der
Vollverpflegung oder 3,57 € pro Mittagessen