Berufsschulen für die Ausbildung im Beruf Landwirt/-in
Die Berufsausbildung findet in Deutschland in anerkannten Ausbildungsbetrieben und in den Berufsschulen statt (Duales System). Die Schulstandorte für Auszubildende aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
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Für die meisten Auszubildenden besteht Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.
Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
Der Ausbildende muss den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen. Die Zeit dieser Freistellung umfasst den Unterricht einschließlich Pausen und die Wegstrecke zwischen Ausbildungsstätte und Schule.
Informationen zur Schulanmeldung finden Sie hier: