Beihilferichtlinien für Schweine
- III.1 Aujeszkysche Krankheit (AK)
- III.2 Klassische Schweinepest (KSP)
- III.3 Maul- und Klauenseuche (MKS)
- III.4 Milzbrand
- III.5 Tiergesundheitsdienst
- III.6 Tierkennzeichnung
- III.7 Tollwut
- III.8 Wirtschaftliche Folgekosten
- III.9 Ausschlussuntersuchungen von AK und KSP
III.1 Aujeszkysche Krankheit (AK)
Statuserhebung, Screening
Beihilfe zu den Kosten der Blutentnahme und der im Rahmen von AK-Untersuchungen (keine Handelsuntersuchungen) erforderlichen Diagnostika.
Höhe der Beihilfe:
- Blutentnahmegebühr (6 € je Mastschwein, 4 € je Zuchtschwein)
- Diagnostika entsprechend den aktuellen Marktpreisen
III.2 Klassische Schweinepest (KSP)
1. Umgebungsuntersuchungen wegen KSP
Beihilfe zur den Kosten der Blutprobenentnahme der im Rahmen der Untersuchungen erforderlichen Diagnostika in den Untersuchungseinrichtungen für angeordnete Umgebungsuntersuchungen (keine Handelsuntersuchungen) wegen KSP und klinische Untersuchungen.
Höhe der Beihilfe
- Blutentnahmegebühr (6 € je Mastschwein, 4 € je Zuchtschwein)
- einfache klinische Bestandsuntersuchung einschl. Ausstellung einer Bescheinigung in Höhe von 23 €
- für zusätzlichen Untersuchungsaufwand am Einzeltier, z.B. Fiebermessen von Schweinen nach vorgegebenem Schlüssel in Höhe von 18 € pro 15 Minuten
- Diagnostika entsprechend den aktuellen Marktpreisen
2. Untersuchungen nach antibiotischer Behandlung
Beihilfe für Untersuchungen nach § 5 Abs. 3 der Schweinepest-Schutzverordnung.
Höhe der Beihilfe
- Blutentnahmegebühr (6 € je Mastschwein, 4 € je Zuchtschwein)
- einfache klinische Bestandsuntersuchung einschl. Ausstellung einer Bescheinigung in Höhe von 23 €
- für zusätzlichen Untersuchungsaufwand am Einzeltier,
z.B. Fiebermessen von Schweinen nach vorgegebenem Schlüssel in Höhe von 18 € pro 15 Minuten
3. Serologische Untersuchungen im Beobachtungsgebiet
Beihilfe für serologische Untersuchungen von Hausschweinen wegen der Klassischen Schweinepest im Beobachtungsgebiet.
Höhe der Beihilfe:
- Blutentnahmegebühr (6 € je Mastschwein, 4 € je Zuchtschwein)
- Diagnostika entsprechend den aktuellen Marktpreisen
4. Impfungen gegen die KSP
Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes und der Tierarztgebühren bei angeordneten Impfungen.
Höhe der Beihilfe
- Impfstoffkosten entsprechend den Marktpreisen
- Impfvergütung
5. KSP bei Wildschweinen
Beihilfe zu den Kosten der serologischen und virologischen Reihenuntersuchungen von Hausschweinen in Gebieten mit Restriktionen wegen Wildschweinepest
Höhe der Beihilfe:
- Untersuchungskosten in den Untersuchungseinrichtungen
- Blutentnahmegebühr (6 € je Mastschwein, 4 € je Zuchtschwein)
- Kosten der klinischen Bestandsuntersuchung einschließlich Ausstellens einer Bescheinigung in Höhe von 23 €
- Kosten des zusätzlichen Untersuchungsaufwandes
am Einzeltier; Fiebermessen nach vorgegebenem Schlüssel in Höhe von 18 €
je 15 Min.
III.3 Maul- und Klauenseuche (MKS)
1. MKS-Vakzinebank und -Diagnostikbank
Beihilfe zu den auf NRW entfallenden Kosten der Einrichtung und Verfügbarhaltung einer MKS-Vakzinebank und -Diagnostikbank.
Höhe der Beihilfe
- Anteil Nordrhein-Westfalen von den Gesamtkosten
2. Impfungen gegen MKS
Beihilfe zu den Gesamtkosten bei angeordneten Impfungen.
Höhe der Beihilfe
- Impfstoffkosten entsprechend den Marktpreisen.
- Impfvergütung.
3. Untersuchungen wegen MKS
Beihilfe zu den Kosten der Probenentnahmen und der im Rahmen der Untersuchungen erforderlichen Diagnostika in den Untersuchungseinrichtungen wegen MKS (keine Handelsuntersuchungen).
Höhe der Beihilfe
- Blutentnahmegebühr (6 € je Mastschwein, 4 € je Zuchtschwein)
- Diagnostika entsprechend den aktuellen Marktpreisen.
III.4 Milzbrand
1. Milzbrandverdacht
Beihilfe für den Verlust von Schweinen, die auf Grund eines Milzbrandverdachtes gemaßregelt, verendet und unschädlich beseitigt sind, sofern sich bei der Untersuchung nach § 15 AGTierSG-NW der Verdacht der Seuche nicht bestätigt hat.
Höhe der Beihilfe
- 80 v. H. des gemeinen Wertes
2. Impfungen gegen Milzbrand
Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes bei angeordneten Impfungen.
Höhe der Beihilfe
- Impfstoffkosten entsprechend den Marktpreisen.
III.5 Tiergesundheitsdienst
Beihilfe für tierärztliche Betreuungsbesuche in tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben durch die Tiergesundheitsdienste, für labordiagnostische Untersuchungen der Landwirtschaftskammer NRW sowie in anderen spezialisierten tierärztlichen Untersuchungseinrichtungen in Höhe von jährlich:
- max. 0,06 € je bei der Tierseuchenkasse gemeldetem Schwein.
III.6 Tierkennzeichnung
1. Kennzeichnung nach der MKS-Impfung
Beihilfe zu den Kosten der Ohrmarken bei angeordneten Gebietsimpfungen gegen die MKS.
Höhe der Beihilfe
- Kosten der Ohrmarken entsprechend den aktuellen Marktpreisen.
2. Kennzeichnung nach der Viehverkehrsverordnung
Beihilfe zu den Kosten der Ohrmarken nach der Viehverkehrsverordnung.
Höhe der Beihilfe
- Kosten der Ohrmarken entsprechend der Vereinbarung mit dem Ohrmarkenhersteller.
3. Kennzeichnung nach der KSP-Impfung
Beihilfe zu den Kosten der Ohrmarken für nachgeimpfte Ferkel bei angeordneten Flächenimpfungen gegen die KSP.
Höhe der Beihilfe
- Kosten der Ohrmarken entsprechend den aktuellen Marktpreisen.
4. Kennzeichnung nach der AK-Impfung
Beihilfe zu den Kosten der Ohrmarken für Schweine, für die eine Kennzeichnungspflicht nach Impfung gegen die Aujeszkysche Krankheit besteht.
Höhe der Beihilfe
- Kosten der Ohrmarken entsprechend den aktuellen Marktpreisen.
5. Kennzeichnung nach der AK-Blutprobenentnahme
Beihilfe zu den Kosten für farbige Ohrmarken für Schweine, die im Rahmen der AK-Diagnostik beprobt worden sind.
Höhe der Beihilfe
- Kosten der Ohrmarken entsprechend den aktuellen Marktpreisen.
6. Datenbank für Schweine
Beihilfe zu den Kosten der Einrichtung und Betreibung einer Datenbank für Schweine im Rahmen des HIT
Höhe der Beihilfe
- Tatsächliche Kosten
7. Logistik und Kennzeichnung nach EU- Vorschriften
Beihilfe zu den Kosten der Organisation und Logistik für die Kennzeichnung von Schweinen nach den EU-Vorschriften und der ViehverkehrsVO.
Höhe der Beihilfen:
- entsprechend der Vereinbarung mit dem Landeskontrollverband
III.7 Tollwut
Beihilfe für den Verlust von Tieren, die auf Grund eines Tollwutverdachtes gemaßregelt, verendet und unschädlich beseitigt sind, sofern sich bei der Untersuchung nach § 15 AGTierSG-NW der Verdacht der Seuche nicht bestätigt hat.
Höhe der Beihilfe
- 80 v. H. des gemeinen Wertes
III.8 Wirtschaftliche Folgekosten
Reinigung, Desinfektion, Entwesung
Beihilfe zu den Kosten der Reinigungs-, Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen nach Anordnung des Amtstierarztes in Fällen behördlich angeordneter Bestandstötungen (bei Seuchenausbruch, Seuchenverdacht und Seuchenansteckungsverdacht).
Höhe der Beihilfe
- Tatsächliche Kosten.
III.9 Ausschlussuntersuchungen von AK und KSP bei erhöhten Falltierzahlen und fieberhaften Erkrankungen sowie besondere Untersuchungen gemäß § 8 i.V.m Anlage 6 der Schweinehaltungshygieneverordnung
Beihilfe zu den Kosten der serologischen und virologischen Untersuchung von bis zu 14 Blutproben in Mastbetrieben (6 € je Tier) und bis zu 30 Blutproben in Zuchtbetrieben (4 € je Tier) und/oder für die pathologisch-anatomische Untersuchung von bis zu 5 typisch erkrankten oder verendeten Schweinen, wenn
- der Tierhalter zur Untersuchung seines Schweinebestandes aufgefordert worden ist (Säule 1 des Frühwarnsystems) oder
- in einem Schweinebestand eine fieberhafte Erkrankung aufgetreten ist,
bei der antibiotische Behandlungen erfolglos waren
(Säule 2 des Frühwarnsystems) oder - die Voraussetzungen des § 8 i.V.m. Anlage 6 der Schweinehaltungshygieneverordnung vorliegen (Säule 3 des Frühwarnsystems).
Neben den Kosten der Ausschlussuntersuchungen werden - nach dem Vorbericht des Hoftierarztes/TGD und den pathologisch-anatomischen Befunden - jeweils auch die Kosten der weiterführenden Untersuchungen zur Klärung der Krankheitsursache im Betrieb übernommen.