Beihilferichtlinien für Geflügel
- VII.1 Wirtschaftliche Folgekosten
- VII.2 Klassische Geflügelpest
- VII.3 Hygieneprogramm zur Reduzierung der Salmonellenprävalenz in Hühner haltenden Betrieben 2010 - 2012
VII.1 Wirtschaftliche Folgekosten
1. Reinigung, Desinfektion, Entwesung
Beihilfe zu den Kosten der Reinigungs-, Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen nach Anordnung des Amtstierarztes in Fällen behördlich angeordneter Bestandstötungen nach Ausbruch der Geflügelpest (Seuchenausbruch, Seuchenverdacht und Seuchenansteckungsverdacht).
Höhe der Beihilfe
- Tatsächliche Kosten
2. Erstattung und Vernichtung von Futtermitteln
Beihilfe für vernichtete Futtermittel nach Anordnung des Amtstierarztes in Fällen behördlich angeordneter Bestandstötungen nach Ausbruch der Geflügelpest (Seuchenausbruch, Seuchenverdacht und Seuchenansteckungsverdacht).
Höhe der Beihilfe
- 100 v. H. der marktüblichen Preise sowie die bei der Vernichtung der Futtermittel angefallenen Lohnkosten bei Fremdverrichtung und / oder die Kosten angewandter Mittel und Verfahren.
3. Erstattung von Eiern
Beihilfe für vernichtete Eier nach Anordnung des Amtstierarztes in Fällen behördlich angeordneter Bestandstötungen nach Ausbruch der Geflügelpest (Seuchenausbruch, Seuchenverdacht und Seuchenansteckungsverdacht).
Höhe der Beihilfe
- 100 v. H. der marktüblichen Preise
VII.2 Klassische Geflügelpest
Beihilfe für virologische Untersuchungen (PCR) im Rahmen des § 4 der Geflügelpestverordnung.
Höhe der Beihilfe:
- Kosten nach der Gebührenordnung.
VII.3 Hygieneprogramm zur Reduzierung der Salmonellenprävalenz in Hühner haltenden Betrieben 2010 - 2012
- Beihilfe für Tierwertverluste vorzeitig geschlachteter Junghennen (max. Alter: 18 Lebenswochen)
- Beihilfe für vorzeitig geschlachtete Legehennen (max. Alter: 62 Lebenswochen)
- Beihilfe für die vorzeitige Schlachtung
Höhe der Beihilfe:
zu a) 75 % des gemeinen Wertes für den "Erstfall" eines positiven Salmonellenbefundes, im Wiederholungsfall 60 %
zu b) 85 % des gemeinen Wertes für den"Erstfall" eines positiven Salmonellenbefundes, im Wiederholungsfall 60 %
zu c) max. 0,25 € je Tier
Das Beihilfeprogramm sowie das Merkblatt können Sie hier einsehen und herunterladen: