Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege - Übergangsvorschriften

Für laufende Prüfungsverfahren gelten gemäß § 25 FABaumPflPrV vom 2. Dezember 2020 die folgenden Übergangsvorschriften:

  •  Die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 begonnenen Prüfungsverfahren sind nach den Vorschriften der bis dahin geltenden Verordnung zu Ende zu führen.
  •  Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 geltenden Vorschriften nicht bestanden haben und die sich innerhalb von zwei Jahren ab dem 1. Januar 2021 zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, legen die Wiederholungsprüfung nach den Vorschriften der bis dahin geltenden Verordnung ab.

Rechtsgrundlage für Prüfungen, die vor Ablauf des 31. Dezember 2020 begonnen wurden:

Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Für die Anmeldung benutzen Sie bitte dieses Formular: