Nmin-Richtwerte für Winterungen 2023


Hiermit veröffentlicht die Landwirtschaftskammer NRW die Nmin-Richtwerte für die Winterungen in 2023. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsstart im Boden befindliche mineralische Stickstoffvorrat, von dem die Kulturen während der Vegetationszeit unter anderem ihr Wachstum, ihre Erträge und ihre Qualitäten generieren. Darüber hinaus wird den Pflanzen Stickstoff bereitgestellt, der einerseits aus der Mineralisierung organischer Substanz sowie aus der aktiven Düngung stammt. Bei der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs bestimmt der Nmin-Wert neben der Bemessung der Nachlieferung, wie hoch die zu düngende Menge an Stickstoff maximal zu bemessen ist. Die Verteilung des Stickstoffs in den Bodenschichten wiederum entscheidet mitunter darüber, welche Düngestrategie der Praktiker wählt.
Keine Anpassung bei den Winterungen notwendig in 2023
Viele Düngebedarfsermittlung (DBE) wurden bereits im Vorfeld gerechnet. Dabei wurde Gebrauch von den zuvor veröffentlichten vorläufigen Nmin-Richtwerten gemacht, welche Mittelwerte aus den letzten Jahren darstellen. Mit den nun veröffentlichten Jahres-Richtwerten liegen nun konkrete Werte für den Vegetationsstart in 2023 vor. Eine Anpassung des Nmin-Wertes bei einer bereits erstellten DBE muss grundsätzlich nur erfolgen, wenn zwischen dem Vorläufigen und dem aktuellen Jahres-Richtwert eine Differenz von mehr als 10 kg/ha nach oben besteht. In diesem Jahr existiert kein einziger Fall, bei der es zu einer solchen Abweichung kommt, weswegen eine Anpassung nicht vorgenommen werden muss.
Bei der zu dokumentierenden DBE für Stickstoff stellen die NRW-Richtwerte eine von drei Möglichkeiten dar, den verpflichtenden Nmin-Wert anzuwenden. Daneben wird eine eigene Nmin-Probe sowie ein mit Hilfe der Online-Anwendung „Nmin NRW“ für die eigene Region ermittelter Richtwert anerkannt. Die Anwendung kann unter www.nmin.de aufgerufen werden.
Die Detailfaktoren und das Ergebnis der DBE sowie der dafür verwendete Nmin-Wert müssen laut Düngeverordnung dokumentiert und sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Sie sind außerdem relevant bei Konditionalitäten-Prüfungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Neben der Ermittlung des Düngebedarfs für Stickstoff und Phosphat muss auch das Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Stoffen dokumentiert werden. Beide Dokumentationspflichten können mit Hilfe des Düngeportals NRW erledigt und nachgehalten werden (www.duengeportal-nrw.de). Die vorläufigen Richtwerte sowie die Jahres-Richtwerte sind im Düngeportal hinterlegt.
Steigerung der N-Effizienz durch eigene Probe
Die Richtwerte stellen nur einen sehr groben Anhaltspunkt dar, wo in etwa das Niveau des mineralischen Stickstoffgehaltes im Boden in der Schichtung 0 bis 90 cm liegt. Die Werte spiegeln dabei nicht präzise genug wieder, was in den unterschiedlichen Naturräumen von NRW tatsächlich an Stickstoffvorräten vorliegt. Das Bundesland gibt sich bezogen auf die Boden-Klima-Räume sehr heterogen mit sehr unterschiedlichen Verhältnissen. Neben den naturräumlichen Gegebenheiten und der Witterung kommen die unterschiedlichen individuellen Bewirtschaftungsmethoden hinzu, welche den Nmin-Wert zu Vegetationsbeginn beeinflussen. Wegen dieser Konstellationen kann der Nmin-Vorrat auf der eigenen Fläche sehr unterschiedlich ausfallen, weshalb nur eine eigene Nmin-Probe das tatsächliche Niveau darstellen kann. Die eigene Probe sollte repräsentativ erhoben, zügig und gekühlt zum Labor gebracht werden. Ein Leitfaden zur Probenahme ist bei der LUFA NRW zu finden. Für ähnlich bewirtschaftete Schläge innerhalb des Betriebes kann eine Beprobungseinheit gebildet werden. Hier genügt es, eine repräsentative Probe analysieren zu lassen, die dann bei der DBE angesetzt werden kann. Informationen zu den Beprobungseinheiten können in einer Tabelle eingesehen werden.
- Probenahmeanleitung Nmin / Smin
277 KByte
- Beprobungseinheiten Nmin
120 KByte
Eine Optimierung der Stickstoffeffizienz spielt eine zunehmende Rolle. Der Nmin-Wert stellt eine entscheidende Größe bei der Ermittlung des Düngebedarfs dar und sollte daher so genau wie möglich erfasst werden. Auf den Nitratbelasteten Flächen in NRW ist eine eigene Nmin-Probe zwar nicht verpflichtend, sie wird jedoch angeraten, um insbesondere hier keine ökonomisch ertragswirksame Stickstoffdüngemenge zu verschenken, bzw. eine unnötige Überdüngung herbeizuführen.
Anrechnung grundsätzlich bis 90 cm und kulturspezifische Probenahmezeiträume
Bei der DBE ist bei den konventionellen Ackerbaukulturen grundsätzlich der Nmin-Gehalt aus allen drei Bodenschichten (0-30; 30-60 und 60-90 cm) in Ansatz zu bringen. Ausnahmen gibt es für flachgründige Böden, bei denen die durchwurzelbare Schicht limitiert ist. In diesen Fällen braucht nur der Nmin-Gehalt des zur Verfügung stehenden Wurzelraums angerechnet werden. Bei drainierten Flächen kann die Probenahme nicht bis zur untersten Schicht vorgenommen werden. Diese Schicht ist jedoch durchwurzelbar, weshalb in diesen Fällen zu den eigenen Werten aus den oberen Schichten der Richtwert für die unterste Schicht hinzuaddiert werden muss, um auf einen Wert für die volle Tiefe zu gelangen. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Kulturen individuelle Probenahmetiefen und es gelten kulturbezogene –zeiträume. Weitere rechtliche Vorgaben und Hinweise zur Nmin-Beprobung sind im Handbuch DBE enthalten.
Tabelle: Nmin-Richtwerte für die Winterungen 2023.
Da es keine Abweichung von mehr als 10 kg/ha nach oben gegenüber den vorläufigen Richtwerten gibt, muss auch keine Korrektur bei der DBE erfolgen.
Boden | Kultur | Vorfrucht | Nmin 0 bis 30 cm |
Nmin 30 bis 60 cm |
Nmin 60 bis 90 cm |
Summe |
---|---|---|---|---|---|---|
leichter Boden (S, lS, sU) | Winterweizen | Blattfrucht | 8 | 7 | 9 | 24 |
Winterweizen | Halmfrucht | 7 | 7 | 8 | 22 | |
Wintertriticale | Blattfrucht | 5 | 6 | 5 | 16 | |
Wintertriticale | Halmfrucht | 10 | 7 | 7 | 24 | |
Wintergerste | Blattfrucht | 8 | 5 | 5 | 18 | |
Wintergerste | Halmfrucht | 8 | 7 | 5 | 20 | |
Winterroggen | Blattfrucht | 6 | 5 | 3 | 14 | |
Winterroggen | Halmfrucht | 6 | 5 | 4 | 15 | |
Winterraps | Blattfrucht | 10 | 7 | 7 | 24 | |
Winterraps | Halmfrucht | 9 | 7 | 7 | 23 | |
NN**Winter | alle | 7 | 6 | 5 | 18 | |
mittlerer Boden (ssL, lU, sL, uL, L) | Winterweizen | Blattfrucht | 12 | 12 | 18 | 42 |
Winterweizen | Halmfrucht | 10 | 10 | 13 | 33 | |
Wintertriticale | Blattfrucht | 11 | 8 | 8 | 27 | |
Wintertriticale | Halmfrucht | 11 | 8 | 8 | 27 | |
Wintergerste | Blattfrucht | 11 | 9 | 10 | 30 | |
Wintergerste | Halmfrucht | 10 | 8 | 7 | 25 | |
Winterroggen | Blattfrucht | 5 | 4 | 5 | 14 | |
Winterroggen | Halmfrucht | 7 | 4 | 7 | 18 | |
Winterraps | Blattfrucht | 11 | 8 | 5 | 24 | |
Winterraps | Halmfrucht | 11 | 8 | 6 | 25 | |
NN**Winter | alle | 11 | 9 | 10 | 30 | |
schwerer Boden (utL, tL, T) | Winterweizen | Blattfrucht | 15 | 12 | 14 | 41 |
Winterweizen | Halmfrucht | 12 | 11 | 13 | 36 | |
Wintertriticale | Blattfrucht | 11 | 11 | 13 | 35 | |
Wintertriticale | Halmfrucht | 11 | 11 | 13 | 35 | |
Wintergerste | Blattfrucht | 13 | 9 | 13 | 35 | |
Wintergerste | Halmfrucht | 13 | 9 | 14 | 36 | |
Winterroggen | Halmfrucht | 13 | 11 | 13 | 37 | |
Winterraps | Halmfrucht | 14 | 11 | 12 | 37 | |
NN**Winter | alle | 13 | 11 | 13 | 37 |
NN** = alle anderen, nicht gelisteten Kulturen
Mais = Blattfrucht
Hinweis: Bei Leguminosen ist nur der Nmin von der Schicht 0 - 30 cm anzurechnen.
- Tabelle: Nmin-Richtwerte für Winterungen 2023
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- Archiv: Nmin-Richtwerte 1996 - 2023
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- Vorläufige Nmin-Richtwerte 2019 - 2024
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Autor: Holger Fechner