Abstandsauflagen an Gewässern

Uferrandstreifen am WaldrandBild vergrößern

Zur Vermeidung von Abschwemmungen in oberirdische Gewässer dürfen stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel innerhalb eines in Abhängigkeit der Hangneigung unterschiedlich breiten Gewässerstreifens (Abstand zu Böschungsoberkante) nicht aufgebracht werden.

Dieses Merkblatt gibt einen Überblick: