Anschluss an die zentrale Meldedatenbank der Bundesländer

Länderübergreifende Wirtschaftsdüngermeldungen: Vereinfachung durch neue Zentrale Meldedatenbank

Mit einem bevorstehenden Update werden die Meldeprogramme der Bundesländer erstmals miteinander vernetzt. Zudem entsteht eine direkte Datenverbindung zur niederländischen Datenbank rVDM.

In Kürze wird das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger NRW an die neue Zentrale Meldedatenbank für länderübergreifende Wirtschaftsdüngertransporte (ZMD) angeschlossen. Die ZMD ist Teil eines vom BMLEH geförderten Projekts im Rahmen der deutschen Innovationspartnerschaft Agrar, welches die bislang isolierten Meldesysteme der Bundesländer miteinander verknüpfen soll.

Nach einer internen Testphase ist der Start der ZMD für Anfang November geplant - zunächst mit den Meldeprogrammen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In den folgenden Monaten werden weitere Bundesländer sowie die niederländische Datenbank rVDM angebunden.

Welche Änderungen gibt es für grenzüberschreitende Meldungen?

Alle Meldungen werden weiterhin über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfasst. Die ZMD übernimmt im Hintergrund die Vernetzung mit den anderen Bundesländern. Ab dem Start der ZMD bzw. ab dem Tag, an dem ein weiteres Land an die ZMD angebunden wird, gilt bei allen Meldungen die gleiche Vorgehensweise wie bei Meldungen innerhalb NRWs.

Meldung nur mit gültiger HIT-/ZID-Nummer bzw. Betriebsnummer aus dem anderen Bundesland:

Bei Meldungen zwischen Ländern, deren Meldeprogramme für Wirtschaftsdünger an die ZMD angeschlossen sind, entfällt die manuelle Erfassung der Betriebsdaten des Meldepartners in dem anderen Bundesland. Wie bei Meldungen innerhalb NRWs muss die korrekte HIT-/ZID-Nummer des Geschäftspartners angegeben werden. Über die ZMD wird diese Betriebsnummer direkt bei der Meldung auf Gültigkeit geprüft. Für gültige Nummern werden die Adressdaten nach dem Speichern angezeigt. Bei ungültigen Angaben kann die Meldung nicht gespeichert werden und die richtige Nummer ist beim Geschäftspartner zu erfragen.

Entscheidend ist das Meldedatum: Auch Lieferungen in und aus anderen Bundesländern, die zeitlich vor der ZMD-Anbindung erfolgt sind aber erst danach gemeldet werden, müssen mit der korrekten HIT-/ZID-Nummer bzw. Betriebsnummer erfasst werden.

Vorbereitung: Es empfiehlt sich bereits jetzt bei der Bestellung oder geplanten Lieferung die korrekten HIT-/ZID-Nummern oder Betriebsnummern der Geschäftspartner aus anderen Bundesländern gegenseitig auszutauschen, um sie für korrekte Meldungen verwenden zu können.

Zu beachten: Alle genannten Änderungen durch die Vernetzung der Meldeprogramme über die ZMD betreffen auch die Schnittstelle für den Sammelimport von Meldungen per csv-Datei. HIT-/ZID-Nummern sind auch hier vorab entsprechend anzupassen.

Vereinfachte Importmeldung:

Bei Aufnahmen aus Ländern, die über die ZMD vernetzt sind, kann mit der Funktion „Empfang übernehmen“ nun auch die vom Geschäftspartner bereits erstellte Importmeldung mit wenigen Mausklicken übernommen werden. Falls die Meldung nicht innerhalb der halbjährlichen Meldefrist vorliegt, ist der Import zur Erfüllung der Meldepflicht weiterhin rechtzeitig selbst zu erfassen.

Hinweis: In Niedersachsen gelten strengere Meldepflichten als in NRW: Meldungen sind dort monatlich zu erfassen. Nordrhein-Westfälische Abgeber können also von ihren niedersächsischen Geschäftspartnern um monatliche Meldungen gebeten werden.

Unterschiede bei Pflichtangaben und Wirtschaftsdüngerarten:

Aufgrund unterschiedlicher Landesvorgaben zu den meldepflichtigen Daten, können Pflichtangaben (z. B. Vermittler, NH₄-N-Gehalt, TS-Gehalt) in der Meldung eines anderen Landes fehlen. In NRW erforderliche Angaben müssen bei der Datenübernahme („Empfang übernehmen“) ggf. manuell ergänzt werden.

Auch bei den Bezeichnungen der Wirtschaftsdünger kann es Unterschiede zwischen den Ländern geben. Wird ein Wirtschaftsdünger in NRW anders bezeichnet, so ist bei der Datenübernahme die zutreffende Wirtschaftsdüngerart auszuwählen. Die ursprüngliche Bezeichnung aus dem anderen Land wird zur Hilfestellung angezeigt.

Was bleibt gleich?

Für Meldungen zwischen Ländern, die nicht an der ZMD teilnehmen, bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Die Betriebsdaten müssen weiterhin manuell erfasst werden.

Ebenfalls unverändert ist, dass weiterhin keine Meldung mit Vollmacht für Betriebe in anderen Ländern möglich ist. Im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW können Meldungen nur für Betriebe aus Nordrhein-Westfalen erfasst werden. Eine Anmeldung mit Kennungen aus anderen Bundesländern ist nicht möglich. Das bedeutet, dass bei grenzüberschreitenden Transporten weiterhin jeweils eine (Abgabe- oder Import-) Meldung im betreffenden Meldeprogramm der beteiligten Bundesländer erforderlich ist. Der Austausch dieser Meldungen erfolgt dann über die ZMD, sodass die Meldung dem Geschäftspartner im Meldeprogramm des anderen Bundeslandes angezeigt wird. 

Was ändert sich für alle?

Mit der Einführung der ZMD wird auch die Ansicht im Hauptmenü des Meldeprogramms modernisiert und die Erfassung von Meldungen vereinfacht:

  • Hauptmenüpunkt für Importmeldungen entfällt: keine (optische) Unterscheidung mehr zwischen Importen von außerhalb oder Aufnahmen von innerhalb Nordrhein-Westfalens
  • Hauptmenü: Benennung und Sortierung der Menüpunkte angepasst
  • Meldungserfassung: Auswahl der Daten der Geschäftspartner aus anderen Bundesländern direkt in den Meldemasken
  • Übersicht der Meldungen: neue Filterfunktionen speziell für ZMD-Meldungen.