Meldeprogramm Wirtschaftsdünger: Neues Prüfverfahren

Kommende Woche verschickt die Landwirtschaftskammer NRW erstmalig Informationsschreiben zur überbetrieblichen Meldungsprüfung. Diese ersetzt die Aufnehmerinformation, die in der Vergangenheit einmal jährlich alle Empfänger von Wirtschaftsdünger erhalten haben.

Bei der Meldungsprüfung erfolgt ein Abgleich der im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW aufgeführten Abga-be- und Aufnahmemeldungen. Hierbei sind die Betriebe herausgefiltert, bei denen es Unstimmigkeiten gibt. Alle Betriebe – Empfänger und Abgeber von Wirtschaftsdünger – mit Unstimmigkeiten sind aufgefordert, diese zu beseitigen. Bezugszeitraum ist der 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023. Die überbetriebliche Meldungsprüfung erfolgt künftig regelmäßig, sodass im Frühjahr 2024 die nächste Prüfung für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 ansteht.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt, selbst regelmäßig die Meldungen auf Unstimmigkeiten zu überprüfen. Über den Menüpunkt „Meldungsprüfung“ im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW sei dies möglich. Bei Rückfragen stehen Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer NRW bereit.

Autor: Michelle Knieper