Wirtschaftsdünger: Berater können melden

Nun können sich Berater oder andere Personen mit ihren Zugangsdaten für einen anderen Betrieb im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW anmelden. Mit dieser sogenannten Berateranmeldung können sie alle Funktionen des Meldeprogramms Wirtschaftsdünger NRW für einen anderen Betrieb nutzen, wie das Erstellen sowie Abgleichen von Meldungen oder das Auswerten von Betriebsspiegeln. Das vereinfacht die Übertragung der Meldepflichten an Dritte, berichten Michelle Knieper und Lara Neuschildkamp von der Landwirtschaftskammer NRW.

Voraussetzung dafür ist eine Bevollmächtigung. Dafür muss der Betrieb digital eine Vollmacht in der HIT-Datenbank vergeben. Hier können jederzeit Zugriffsrechte für einen oder mehrere andere Betriebe festgelegt, entzogen oder zeitlich befristet werden. Achtung: Für die Richtigkeit der Meldungen sind weiter die vollmachtgebenden Betriebe verantwortlich.

Autor: Lara Neuschildkamp und Michelle Knieper