Beratungsangebot zum Düngerecht und Nährstoffmanagement

Das Düngerecht weist eine Vielzahl an Detailregelungen und Dokumentationsverpflichtungen auf, die landwirtschaftliche Betriebe einhalten müssen. Es umfasst den gesamten Pflanzenbau wie auch viele Regelungen zum Wirtschaftsdüngeranfall und deren Einsatz zur Düngung oder deren Verwertung.

Mit verschiedenen aufeinander abgestimmten Beratungsprodukten ermitteln wir die für ihren Betrieb notwendigen Dokumentationspflichten und unterstützen Sie bei der Durchführung. Damit verschaffen Sie sich eine zeitliche Entlastung und sind gut aufgestellt bei der nächsten Betriebskontrolle.

Der Einstieg erfolgt mit unserem sogenannten Wirtschaftsdünger-Check.

Über den nachfolgenden Link können Sie den Auftragsbogen für den Wirtschaftsdünger-Check direkt am Computer ausfüllen und uns zumailen.

Auftrags-und Datenerhebungsbogen Wirtschaftsdüngercheck

Mit ihren übersandten Daten erstellen wir den Wirtschaftsdüngercheck. Dieses Dokument informiert Sie zum Beispiel darüber, ob Sie

  • die betriebsindividuelle N-Obergrenze aus organischen Düngern einhalten
  • von weiteren Aufzeichnungspflichten (Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation) befreit oder nicht befreit sind.

Sollte sich aus dem Wirtschaftsdünger-Check ergeben, dass Sie zur Aufzeichnung der Düngung verpflichtet sind, halten wir ein weiteres Beratungsangebot für Sie bereit: den Dokumentations-Check.

Düngehilfe

Die Düngebedarfsermittlung muss laut Düngeverordnung schlagspezifisch vor der ersten Düngung erfolgen. Die Dokumentation jeder einzelnen Düngungsmaßnahme hat innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Düngung schriftlich zu erfolgen. Der Übersicht halber empfehlen wir hier als digitale, kostenfreie Lösung das Düngeportal NRW. Wir unterstützen Sie hierbei, führen in das Programm ein oder begleiten Sie ganzjährig im Düngeportal und erstellen abschließend den „jährlichen Betrieblichen Nährstoffeinsatz“, der jedes Jahr bis zum 31.03. erstellt werden muss.

Diese Bilanz, vielfach auch einfach „Anlage 5“ genannt, wird bei Prüfungen üblicherweise als erste Übersicht angefordert. Sie setzt sich aus folgenden Daten zusammen:

  • Daten aus dem Wirtschaftsdüngercheck
  • Daten aus der Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation
  • Dokumentation der Beweidung (Weidetagebuch)

Ob Sie Flächen in nitratbelasteten oder phosphatbelasteten Gebieten haben, können Sie unter anderem über die Internetseite ELWAS-Web herausfinden. Einen Leitfaden finden Sie unten in den weiterführenden Infos. Wenn Sie Flächen in diesen belasteten Gebieten bewirtschaften, ergeben sich weitere Verpflichtungen nach Landesdüngeverordnung NRW.

  • Verpflichtende Schulung alle 3 Jahre
  • Jährliche Analyse flüssiger Wirtschaftsdünger

Unser Anliegen ist es immer, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, damit Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Bei Fragen rufen Sie gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail.

  • Alfons Figgener, Telefon 02581 6379-71, E-Mail: alfons.figgener@maillwk.nrw.de
  • Raphaela Overmeyer, Telefon 02581 6379-49, E-Mail: raphaela.overmeyer@maillwk.nrw.de

Dokumente und weiterführende Infos