Fortbildung zum/zur Landwirtschaftsmeister/in

Schlepper bei der BodenbearbeitungBild vergrößern

Ziel der Meisterprüfung

Das Ziel der Meisterprüfung ist in der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin definiert. Die Meisterinnen und Meister sollen in der Lage sein, die Fach- und Führungsaufgaben wirtschaftlich und nachhaltig wahrzunehmen, Unternehmen eigenverantwortlich zu führen und auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen zu reagieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und nachgewiesen werden:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt/in oder in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf (Gärtner/in, Pferdewirt/in, Forstwirt/in, Tierwirt/in etc.) und
  • nach der Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in mindestens zwei Jahre oder nach der Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf mindestens drei Jahre Berufspraxis im Bereich der Landwirtschaft
  • zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer ohne Ausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Landwirtschaft nachweist

Diese Zulassungsvoraussetzungen müssen spätestens zum letzten Prüfungstag der letzten Teilprüfung erfüllt sein. Zwei Jahre der geforderten hauptberuflichen praktischen Tätigkeit können parallel zu dem Besuch der zweijährigen Teilzeitfachschule nachgewiesen werden.

Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung bietet die Landwirtschaftskammer den Teilnehmer/innen aus ganz Nordrhein-Westfalen den Besuch der landwirtschaftlichen Fachschule für Agrarwirtschaft am Berufskolleg in Münster-Wolbeck in Teilzeitform an. Der Unterricht an der Landwirtschaftsschule wird über zwei Jahre jeweils an zwei Abenden als Online-Unterricht und freitags als Präsenzunterricht stattfinden. Studierende, die eine längere Anfahrt haben, können das Wohnheim vor Ort nutzen.

Informationen zur Teilzeitfachschule in Münster-Wolbeck

Der Besuch der Teilzeitfachschule ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Meisterprüfung nicht zwingend vorgeschrieben, aber als Vorbereitung für eine erfolgreiche Prüfung dringend zu empfehlen. Wer sich zur Teilzeitfachschule anmeldet, für den ist allerdings die regelmäßige Teilnahme am Unterricht verpflichtend.

Die Fachschule endet mit dem Abschluss Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin. Während und nach dem Besuch der Fachschule ist es möglich die Meisterprüfung abzulegen.

Die Meisterprüfung erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. In dieser Zeit finden sowohl der vorbereitende Fachschulunterricht als auch die Prüfungen statt. Die Organisation der Prüfung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Prüfung wird gemäß der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin sowie der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Rechtsgrundlagen

Prüfungsleistungen und ihre Bewertung

Die Meisterprüfung ist in drei Abschnitte gegliedert, bestehend aus:

1. Produktions- und Verfahrenstechnik

  • Praktische Meisterarbeit in Form eines Arbeitsprojektes in der Pflanzen- oder Tierproduktion, bis zu einem Jahr und Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten
  • Schriftliche Prüfung in dem Produktionsbereich, der nicht Gegenstand des Arbeitsprojektes ist (Dauer: bis zu drei Stunden)

2. Betriebs- und Unternehmensführung

  • Schriftliche Meisterarbeit, bis zu sechs Monaten und Prüfungsgespräch bis zu 30 Minuten
  • Beurteilung eines fremden Betriebes, Vorbereitungszeit bis zu zwei Stunden mit anschließendem Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten

3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

  • Berufsbildung: Ausbildungssituation (Dauer 60 Minuten) mit anschließendem Fachgespräch bis zu 30 Minuten sowie schriftliche Prüfung (Dauer 150 Minuten)
  • Mitarbeiterführung: Fallstudie - Vorbereitungszeit 2 Stunden, Prüfungsgespräch 20 Minuten

Bei der Bewertung der Leistungen hat das Arbeitsprojekte im Teil 1 bei der Ermittlung des Ergebnisses das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird einfach gewichtet.

Im Teil 2 wird das arithmetische Mittel aus der schriftlichen Meisterarbeit und der Betriebsbeurteilung gebildet.

Bei der Bewertung des Prüfungsteils 3 „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ gehen der Abschnitt Berufsausbildung zu 60% und der Abschnitt Mitarbeiterführung zu 40% in die Note dieses Prüfungsteils ein. Dabei hat im Abschnitt Berufsausbildung die Note für den praktischen Teil das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird einfach gewertet.

Die Gesamtnote der Meisterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den Noten der drei Prüfungsteile.

Prüfungsteil 1 Prüfungsteil 2 Prüfungsteil 3
Produktion- und Verfahrenstechnik Betriebs- und Unternehmensführung Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Arbeitsprojekt
Durchführung:  12 Monate
Prüfungsgespräch: 60 Minuten
Gewichtung: doppelt

schriftliche Meisterarbeit
Anfertigung:  6 Monate
Prüfungsgespräch: 30 Minuten
Gewichtung: einfach

Abschnitt Berufsausbildung
Ausbildungssituation
Vorbereitung: 7 Tage
Durchführung: 60 Minuten
Fachgespräch: 30 Minuten
Gewichtung: doppelt
Schriftliche Prüfung
180 Minuten
Gewichtung: einfach

Betriebsbeurteilung
Vorbereitung: 120 Minuten
Fachgespräch: 60 Minuten
Gewichtung: einfach

Schriftliche Prüfung
150 Minuten
Gewichtung: einfach
Note Berufsausbildung:
((Arbeitsprojekt x 2) +
schriftliche Prüfung) / 3
Gewichtung:
60 %
Abschnitt Mitarbeiterführung
Fallstudie
Bearbeitung: 120 Minuten
Fachgespräch: 20 Minuten
Gewichtung: 40 %
Ermittlung des Prüfungsergebnisses
Note Prüfungsteil I:
(
(Arbeitsprojekt x 2) +
schriftliche Prüfung) / 3
Note Prüfungsteil II:
(Arbeitsprojekt +
schriftliche Prüfung) / 2
Note Prüfungsteil III:
Teilnote Berufsausbildung
plus Teilnote Fallstudie
mit jeweiliger Gewichtung
Gesamtnote: (Note Teil I + Note Teil II + Note Teil III) / 3
(Die Bildung einer Gesamtnote entfällt bei Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen)

Kosten der Meisterprüfung

Die Gebühren für die Meisterprüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer NRW:

  • Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 393 €
  • Durchführung der Meisterprüfung: 1240 €
  • Wiederholung nicht bestandener Meisterprüfung: 1240 €
  • Durchführung der Meisterprüfung bei Befreiung von zwei Prüfungsteilen oder Wiederholung der Meisterprüfung bei Aufwand <  50 %: 620 €

Für die Durchführung des Arbeitsprojekts im Teil 1 und der Meisterhausarbeit im Teil 2 können je nach gewähltem Prüfungsthema zusätzliche Aufwendungen entstehen. Bei Besuch der Fachschule fällt eine Zulassungsgebühr von 101 €, Ausgaben für Lehr- und Lernmittel von 100 – 150 € sowie die Gebühr für die Wirtschafterprüfung in Höhe von 211 € an.

Anmeldung zur Meisterprüfung / Fachschule Teilzeitunterricht

Anmeldungen zur Meisterprüfung nimmt der Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen oder das Berufskolleg Münster-Wolbeck der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen entgegen.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Meisterprüfung und für den Besuch der Fachschule getrennte Anmeldungen erforderlich sind. Die Formulare sollten zusammen an eine der oben genannten Dienststellen der Landwirtschaftskammer geschickt werden.

Kontakt

Bei weiteren Fragen zur Meisterprüfung wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Johanna Löer
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Telefon: 0251 2376-460
E-Mail: johanna.loeer@maillwk.nrw.de

Ursula Wagener
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Telefon: 0251 2376-463
E-Mail: ursula.wagener@maillwk.nrw.de

Postanschrift:
Landwirtschaftskammer NRW | Geschäftsbereich 4 – Berufsbildung, Fachschulen | 48108 Münster

Gebäudeanschrift:
Landwirtschaftskammer NRW | Geschäftsbereich 4 – Berufsbildung, Fachschulen | Nevinghoff 40, 48147 Münster