Meisterprüfung in der Forstwirtschaft

Ziel der Meisterprüfung

Das Ziel der Meisterprüfung ist in der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin (ForstWiMeistPrV) definiert:

„Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, … Aufgaben eines Forstwirtschaftsmeisters/einer Forstwirtschaftsmeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen …“

Sie ist in folgende Prüfungsteile gegliedert:

  • Teil I:   Produktion und Dienstleistungen
  • Teil II:  Betriebs- und Unternehmensführung
  • Teil III: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung

Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Forstwirtschaft oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Forstwirtschaft oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Forstwirtschaft

Die Erfahrung zeigt, dass die sorgfältige Gestaltung dieser Praxisjahre von großer Bedeutung für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist. Die Zeit soll dazu dienen, ein breit gefächertes praktisches Wissen und ausreichende berufliche Erfahrungen zu sammeln. So ist auch ein Betriebswechsel zu empfehlen, um zum Beispiel unterschiedliche Arbeitsverfahren oder Betriebsstrukturen kennen zu lernen. Auch eine Berufspraxis in anderen Regionen im In- und Ausland kann der angehenden Fach- und Führungskraft wertvolle Erfahrungen vermitteln.

Aufbauend auf diese gezielte Gestaltung der praktischen Tätigkeit nutzen Prüfungskandidatinnen und –kandidaten üblicherweise die Vorbereitungslehrgänge des Landesbetriebes Wald und Holz NRW für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Informationen dazu erhalten Sie in der „Test- und Informationsveranstaltung zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Beruf Forstwirtin/Forstwirt“. Infos dazu finden Sie im Forstlichen Bildungsprogramm:

In dieser Veranstaltung werden Ihnen die Inhalte und Zeitabläufe der Lehrgänge und der Prüfung im Detail vorgestellt. Sie sind natürlich auch willkommen, wenn Sie erst an einer späteren Prüfung teilnehmen, sich aber schon einmal informieren möchten. Ohne Besuch dieser Veranstaltung ist eine Teilnahme am Vorbereitungslehrgang nicht möglich. Bitte beachten Sie die Anmeldepflicht.

Der Besuch der Lehrgänge ist keine Pflichtvoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung.

Prüfungsleistungen und ihre Bewertung

Die Inhalte der Forstwirtschaftsmeisterprüfung sind in der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin vom 6. Oktober 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 2591), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548) geregelt. Die aktuelle Fassung finden Sie hier:

Das Prüfungsverfahren ist in der Prüfungsordnung geregelt:

Geforderte Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil „Produktion und Dienstleistungen“ (Teil I)
    1. Arbeitsprojekt:
      Die/der Prüfungsteilnehmer/in reicht drei Aufgabenvorschläge ein, sie werden bei der Auswahl des Themas berücksichtigt. Die Durchführung dauert sieben Tage. Der Verlauf und die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und in einem Prüfungsgespräch vorgestellt und erläutert. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 60 Minuten dauern.
    2. Schriftliche Prüfung:
      Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Arbeit zu komplexen Fragestellungen und soll nicht länger als drei Stunden dauern.
  • Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“ (Teil II)
    1. Arbeitsprojekt
      Bei dem Arbeitsprojekt soll die/der Prüfungsteilnehmer/in im Zeitrahmen von bis zu sieben Arbeitstagen eine komplexe Aufgabe bearbeiten, deren Inhalt für die weitere betriebswirtschaftliche Entwicklung des Betriebes von Bedeutung ist. Dazu reichen die Prüfungskandidatinnen und –kandidaten drei Vorschläge ein, die der Prüfungsausschuss berücksichtigt. Der Verlauf und die Ergebnisse werden von der Prüfungskandidatin / dem Prüfungskandidaten schriftlich dokumentiert und in einem Prüfungsgespräch vorgestellt und erläutert. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
    2. Schriftliche Prüfung:
      Die schriftliche Prüfung besteht auch in diesem Teil aus einer Arbeit zu komplexen Fragestellungen und soll nicht länger als drei Stunden dauern.
  • Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ (Teil III)
    Dieser Prüfungsteil gliedert sich in den Abschnitt Berufsausbildung und den Abschnitt Mitarbeiterführung:
    • Abschnitt Berufsausbildung
      1. Praktischer Teil:
        Der praktische Teil besteht aus einer im Zeitrahmen von sieben Tagen schriftlich zu planenden und in 60 Minuten praktisch durchzuführenden Ausbildungssituation sowie einem Prüfungsgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll. Für die Ausbildungssituation werden vom Prüfling drei Vorschläge eingereicht, die bei der Auswahl des Themas Berücksichtigung finden.
      2. Schriftliche Prüfung:
        Im schriftlichen Teil sollen in 150 Minuten fallbezogene Aufgaben bearbeitet werden.
    • Abschnitt Mitarbeiterführung
      • Im Rahmen einer Fallstudie soll eine vorgegebene Situation der Mitarbeiterführung analysiert und die entsprechenden Handlungsoptionen schriftlich dargelegt (120 Minuten stehen zur Verfügung) und in einem Fachgespräch (nicht länger als 20 Minuten) erläutert werden.

Bewertung der Prüfungsleistungen

Bei der Bewertung der Leistungen haben die Arbeitsprojekte in den Teilen I und II bei der Ermittlung des Ergebnisses im jeweiligen Prüfungsteil das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird jeweils einfach gewichtet.

Bei der Bewertung des Prüfungsteils „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ geht der Abschnitt Berufsausbildung zu 60% und der Abschnitt Mitarbeiterführung zu 40% in die Note dieses Prüfungsteils ein. Dabei hat im Abschnitt Berufsausbildung die Note für den praktischen Teil das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird einfach gewertet.

Die Gesamtnote der Meisterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den Noten der drei Prüfungsteile.

Prüfungsdauer und Bewertung im Überblick:

Prüfungsteil I Prüfungsteil II Prüfungsteil III
Produktion und Dienstleistungen Betriebs- und Unternehmensführung Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Arbeitsprojekt
Durchführung:  7 Tage
Prüfungsgespräch: 60 Minuten
Bewertung: doppelt
Arbeitsprojekt
Durchführung: 7 Arbeitstage
Prüfungsgespräch: 45 Min.
Bewertung: doppelt
Abschnitt Berufsausbildung
Praktischer Teil
Vorbereitung: 7 Tage
Durchführung: 60 Minuten
Prüfungsgespräch: 30 Min.
Bewertung: doppelt
Schriftliche Prüfung
3 Stunden
Bewertung: einfach
Schriftliche Prüfung
3 Stunden
Bewertung: einfach
Schriftliche Prüfung
150 Minuten
Bewertung: einfach
Note Berufsausbildung:
(Arbeitsprojekt x 2) +
schriftliche Prüfung / 3
Gewichtung:
60 %
Abschnitt Mitarbeiterführung
Fallstudie
Bearbeitung: 120 Minuten
Fachgespräch: 20 Minuten
Gewichtung: 40 %
Ermittlung des Prüfungsergebnisses
Note Prüfungsteil I:
(Arbeitsprojekt x 2) +
schriftliche Prüfung / 3
Note Prüfungsteil II:
(Arbeitsprojekt x 2) +
schriftliche Prüfung / 3
Note Prüfungsteil III:
Teilnote Berufsausbildung
plus Teilnote Fallstudie
mit jeweiliger Gewichtung
Gesamtnote: (Note Teil I + Note Teil II + Note Teil III) / 3

Anmeldung zur Prüfung und Termine

Die Forstwirtschaftsmeisterprüfung steht in engem zeitlichem Zusammenhang mit den Vorbereitungslehrgängen (s. o.). Sie wird von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als zuständiger Stelle im Forstlichen Bildungszentrum durchgeführt.

Kosten

Die Gebühren für die Meisterprüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer NRW:

  • Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 350 €
  • Durchführung der Meisterprüfung: 1100 €
  • Wiederholung nicht bestandener Meisterprüfung: 1100 €

Die Kosten der Vorbereitungslehrgänge sind in diesen Gebühren nicht enthalten.

Fördermöglichkeiten

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem

Die Meisterprüfung ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet und damit auf einer Ebene z. B. mit dem Bachelor und dem Fachwirt.

Mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann ein Hochschulstudium in jedem Beruf bzw. Studienfach aufgenommen werden. Einzelheiten dazu regeln die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer.

Informationen für Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums:

Informationen für das gesamte Bundesgebiet finden Sie z. B. beim Online-Studienführer:

Kontakt:

Sie haben weitere Fragen? Ihre Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Landwirtschaftskammer NRW
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Ute Messerschmidt
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-469
E-Mail: ute.messerschmidt@lwk.nrw.de

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Markus Reher
Nevinghoff 40
48147 Münster
0251 2376-427
markus.reher@lwk.nrw.de