Einstiegsberatung

Die Landwirtschaftskammer NRW ist gemäß Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Agrarberufen (§ 71 (3) BBiG). Ihr ist auch die Aufgabe übertragen, die Verfahren zur Anerkennung eines Betriebes als Ausbildungsstätte durchzuführen. Dabei sind verschiedene Vorschriften zu beachten und die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten zu überprüfen.

Um herauszufinden, ob die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind und eine Anerkennung möglich erscheint, bietet sich in jedem Fall eine Einstiegsberatung an, bevor das eigentliche Verfahren eingeleitet wird.

Rufen Sie uns dazu gerne an!

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Kuhlenkötter
Telefon: 0251 2376-385
E-Mail: thomas.kuhlenkoetter@maillwk.nrw.de

Wir freuen uns, dass Sie sich im Ausbildungswesen engagieren möchten!