Zusatzlehrgang in der überbetrieblichen Ausbildung Garten- und Landschaftsbau

Für alle Auszubildenden und Umschüler/Umschülerinnen sind 7 Lehrgänge, davon ein Wahlpflichtlehrgang, verbindlich vorgeschrieben.

Sie möchten Ihre/n Auszubildenden bzw. Umschüler/in zusätzlich an einem oder mehreren Kursen aus dem Wahlpflichtbereich teilnehmen lassen? Auch das ist möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass die Kosten für zusätzliche Lehrgänge in vollem Umfang durch den Betrieb getragen werden müssen. Dies gilt auch für AuGaLa-umlagepflichtige Betriebe!

Fragen zu den aktuellen Kosten beantwortet Ihnen Frau Rohlmann unter der Rufnummer 02506 309-124.

Das Anmeldeformular finden Sie hier: