Geprüfter Headgreenkeeper - Golfanlagen

Sie haben als Greenkeeper bereits mehrere Jahre Berufserfahrung? Sie möchten Verantwortung als Headgreenkeeper übernehmen? Damit Sie Ihren Leistungsstand unter Beweis stellen können, bietet Ihnen die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine Fortbildungsprüfung zum Geprüften Headgreenkeeper - Golfanlagen an.

Ziel der Prüfung

Durch die Landwirtschaftskammer berufene Prüferinnen und Prüfer stellen in der Prüfung fest, ob die Prüfungsteilnehmerin / der Prüfungsteilnehmer Aufgaben eines Headgreenkeepers - Golfanlagen sachgerecht und eigenverantwortlich wahrnehmen kann.

Die Prüfung ist in folgende Teile gegliedert:

  • Die Golfanlage
  • Betriebswirtschaft und Rechtsgrundlagen
  • Organisation und Personalwesen

Zulassungsvoraussetzungen

  1. eine mit Erfolg abgeschlossene Fortbildung zum/zur Greenkeeper - Fachagrarwirt/in Golfplatzpflege oder Sportstätten-Freianlagen nach § 54 BBiG und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis als Greenkeeper oder
  2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Golfplatzpflege,
  3.  mindestens Handicap 36 als Golfspieler. 

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch z. B. Zeugnisse glaubhaft nachweisen kann, dass die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben wurden.

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Erfahrung zeigt, dass die sorgfältige Gestaltung der Praxisjahre von großer Bedeutung ist. Sie sollten genutzt werden, um ein breit gefächertes praktisches Wissen und ausreichende berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Aufbauend auf diese Gestaltung der praktischen Tätigkeit nutzen die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten den Besuch der von der DEULA Rheinland in Kempen angebotenen Kurse zur gezielten Vorbereitung auf die Prüfung. Informationen dazu finden Sie bei der Deula Rheinland unter "Alle Kategorien, Greenkeeper":

Ihr Ansprechpartner in der DEULA Rheinland ist Thomas Pasch, Telefon 02152 205770, E-Mail: pasch@deula.de.

Prüfungsleistungen und ihre Bewertung

Prüfungsteil I Prüfungsteil II Prüfungsteil III
Die Golfanlage
(Pflege- und Spielbetrieb, Projektmanagement,
Planung und Entwicklung)
Betriebswirtschaft und Rechtsgrundlagen
(Finanzplanung und Budgeterstellung, Controlling und Kostenrechnung, Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht und Versicherungswesen)
Organisation und Personalwesen
(Managementmethoden, Personalwesen und Mitarbeiterführung, Kommunikation)
Praxisbezogene Aufgabe
Vorbereitung: bis 3 Monate
Fachgespräch: bis 60 Min.
Situationsaufgabe
Durchführung: max. 30 Min.
Situationsaufgabe
max. 150 Min.
Situationsaufgabe
max. 2 Stunden
Schriftliche Prüfung
max. 3 Stunden
Schriftliche Prüfung
max. 3 Stunden
Ermittlung des Prüfungsergebnisses
Note Prüfungsteil I:
(Praxisbezogene Aufgabe + Situationsaufgabe) / 2
Note Prüfungsteil II:
(Situationsaufgabe + schriftliche Prüfung) / 2
Note Prüfungsteil III:
(Situationsaufgabe + schriftliche Prüfung) / 2
Gesamtnote: (Note Teil I + Note Teil II + Note Teil III) / 3

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen drei Prüfungsteilen mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Sie ist nicht bestanden, wenn eine der einzelnen sechs Prüfungsleistungen mit „ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ bewertet wurde.

Weitergehende Informationen zu Prüfungsinhalten und dem Prüfungsverfahren

Ausführlichere Informationen über die Prüfungsinhalte finden Sie hier:

Das Prüfungsverfahren ist in der Prüfungsordnung geregelt:

Kosten

Die Gebühren für die Entscheidung über die Zulassung und für die Durchführung der Prüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer.

Für 2023 gelten folgende Sätze:

  • Entscheidung über die Zulassung: 292 €,
  • Durchführung der Prüfung: 390 €.

Bitte beachten Sie, dass jährliche Anpassungen möglich sind.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Golfplatzbetreiber diese Gebühren übernehmen, um Sie als qualifizierte Fachkraft zu fördern und zu halten. Gegebenenfalls sollten Sie diesen Punkt also rechtzeitig abklären. Wenn die Gebühren übernommen werden, lassen Sie bitte das folgende Formular - am Bildschirm oder ausgedruckt - ausfüllen und unterschreiben und legen es Ihrer Anmeldung bei. Fehlt dieses unterschriebene Formular in Ihrer Anmeldung, werden die Gebühren automatisch Ihnen in Rechnung gestellt.

Diese Prüfungsgebühren beinhalten keine Kosten für Vorbereitungslehrgänge

Fördermöglichkeiten

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

  • Finanzierung Fortbildung
  • Anmeldung zur Prüfung und Termine

    Der Stichtag für die Anmeldung zur Prüfung (mit vollständigen Unterlagen) wird jeweils an dieser Stelle bekannt gegeben. In den darauf folgenden Wochen werden die schriftlichen und praktisch/mündlichen Prüfungen durchgeführt.

    Sie haben Interesse? Bitte melden Sie sich bei uns. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf, Sie erhalten dann Informationen zu dieser Prüfung unaufgefordert.

    Anmeldungen für die Prüfung richten Sie bitte an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Bitte verwenden Sie dieses Formular, das am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. Ein Abspeichern ist nicht möglich:

    Kontakt

    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
    Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
    Ute Messerschmidt
    Nevinghoff 40
    48147 Münster
    Telefon: 0251 2376-469
    E-Mail: ute.messerschmidt@lwk.nrw.de