Neuordnung der Ausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin tritt 2027 in Kraft

Nach mehr als 30 Jahren wird die Ausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin grundlegend modernisiert. Die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erarbeitete neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2027 in Kraft. Ziel der Neuordnung ist es, die Ausbildung an die veränderten Anforderungen der landwirtschaftlichen Praxis anzupassen und zugleich die berufliche Handlungsfähigkeit stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

Bewährte Strukturen bleiben erhalten

Der Ausbildungsberuf Landwirt/-in bleibt weiterhin ein staatlich anerkannter Monoberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Jahren. Auch künftig erfolgt die Ausbildung in den Bereichen Pflanzenbau und Nutztierhaltung. Konventionelle und ökologische Bewirtschaftungsverfahren werden dabei gleichermaßen berücksichtigt.

Unverändert bleibt zudem die Funktion der Zwischenprüfung als Lernstandserhebung, etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit. Ihre Bewertung fließt weiterhin nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.

Neue Inhalte und stärkere Praxisorientierung

Moderne Technik, Digitalisierung, Ressourcenschutz, Tierwohl, Klimaanpassung und wirtschaftliches Handeln prägen die heutige Landwirtschaft. Diese Themen finden sich künftig verstärkt in der Ausbildung wieder. Die neue Ausbildungsordnung verankert entsprechende Inhalte sowohl im Ausbildungsrahmenplan als auch in den Prüfungen.

Besonders hervorgehoben wird künftig die berufliche Handlungsfähigkeit. Auszubildende sollen verstärkt nachweisen, dass sie Arbeitsaufgaben selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können.

Änderungen bei der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht weiterhin aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Allerdings erhöhen sich die Prüfungszeiten:

  • Schriftliche Prüfung: künftig 120 statt bisher 90 Minuten
  • Praktische Prüfung in Pflanzenbau und Nutztierhaltung: insgesamt 150 Minuten
  • Ergänzende Reflexionsgespräche können dabei bis zu 20 Minuten umfassen

Abschlussprüfung wird neu strukturiert

Für die praktische Abschlussprüfung wählen die Auszubildenden künftig jeweils ein Einsatzgebiet im Pflanzenbau und in der Nutztierhaltung, das ihrem individuellen Ausbildungsverlauf entspricht. Die Prüfungsdauer wird verbindlich auf jeweils 150 Minuten festgelegt. Darin enthalten ist ein 15-minütiges Fachgespräch, das sich unmittelbar auf die durchgeführte Prüfungsaufgabe bezieht.

Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung wird zusätzlich der neue Prüfungsbereich „Berufliches Selbst- und Rollenverständnis, Kommunikation und Vermarktung“ eingeführt. Die bisherigen Prüfungsbereiche Pflanzenbau, Nutztierhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde bleiben erhalten.

Neue Gewichtung der Prüfungsleistungen

Künftig setzt sich das Prüfungsergebnis aus fünf Prüfungsbereichen zusammen:

Prüfungsbereich Prüfungsform Gewichtung
Maßnahmen zum Pflanzenbau durchführen praktisch 30 %
Maßnahmen zur Nutztierhaltung durchführen praktisch 30 %
Maßnahmen zum Pflanzenbau und zur Nutztierhaltung planen schriftlich 20 %
Berufliches Selbst- und Rollenverständnis, Kommunikation und Vermarktung schriftlich 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich 10 %

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen mindestens vier der fünf Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ bewertet werden. Ein „ungenügend“ in einem Prüfungsbereich führt unmittelbar zum Nichtbestehen. Die Gesamtnote muss ebenfalls mindestens „ausreichend“ sein.

Neu eingeführt wird außerdem die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung in einem schriftlichen Prüfungsbereich, sofern dadurch das Bestehen der Abschlussprüfung erreicht werden kann.

Ausbildung kann stärker spezialisiert werden

Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine stärkere Spezialisierung innerhalb der Ausbildung. Künftig können Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten stärker auf die betriebliche Ausrichtung des Ausbildungsbetriebes abgestimmt werden. Die Auszubildenden wählen dafür geeignete Einsatzgebiete im Pflanzenbau und in der Nutztierhaltung aus.

Informationen für Ausbildungsbetriebe und Prüfende folgen

Zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen findet Mitte November 2026 ein bundesweiter Abstimmungstermin der zuständigen Stellen statt. Anschließend werden Ausbildungsbetriebe, Ausbilderinnen und Ausbilder, Prüfende, überbetriebliche Ausbildungsstätten sowie weitere Beteiligte umfassend über die Anwendung der neuen Ausbildungsordnung informiert. Geplant sind zudem Schulungen für Prüferinnen und Prüfer.

Übergangsregelung

Die neue Ausbildungsordnung wurde am 21. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2027 in Kraft. Bestehende Ausbildungsverhältnisse können unter bestimmten Voraussetzungen nach den neuen Regelungen fortgeführt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung der Vertragsparteien sowie, dass die oder der Auszubildende noch keine Zwischenprüfung abgelegt hat.

Weiterführende Informationen

Die „Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin“ ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und online abrufbar: