Ausbildung im Verbund

Werden einzelne Ausbildungsinhalte im Verbund mit weiteren Betrieben vermittelt, so hat der Ausbildungsbetrieb, der den Auszubildenden einstellt und die Ausbildung verantwortet, mit den Ausbildungsstätten, die seine Ausbildung ergänzen, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen und diese dem Ausbildungsvertrag bei Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse beizufügen, siehe auch Leitfaden zur Verbundausbildung.

Sie können die Vereinbarung am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Das Abspeichern der ausgefüllten Vereinbarung ist nicht möglich.