Kooperationserklärung
Seit über 30 Jahren besteht nun die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre. Die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit soll weiter fortgeführt werden. Bereits im Sommer ist der ab 1. Januar 2023 geltende, fünfjährige Kooperationsvertrag unterzeichnet worden. Landwirte, die im Kooperationsgebiet wirtschaften, aber bisher keine Mitglieder sind, können gerne jederzeit Mitglied werden. Füllen Sie dazu die Kooperationserklärung aus und senden Sie diese an beate.budde-bitter@maillwk.nrw.de
Nur Mitglieder profitieren von den folgenden, Ihnen bekannten Leistungen:
- kostenfreies Pflanzenschutzinfo
- kostenfreie Gruppenberatung (Feldbegehungen)
- kostenreduzierte N-min Beprobung im Mais und Getreide (Frühjahrs Nmin)
- Teilnahme an geförderten Programmen zum Gewässerschutz etc.
- Förderung von innovativer Pflanzenschutztechnik (z.B. automatische Teilbreitenschaltung)
Daneben enthält die neue Kooperationserklärung weitere neue Fördermaßnahmen. Im gesamten Kooperationsgebiet werden spezielle Gewässerrandstreifen finanziell gefördert. Nur in den Wasserschutzgebieten gibt es Förderangebote zur Reduzierung der Düngung. Dazu zählen die Verminderung der N-Düngung und die Umstellung auf den ökologischen Landbau. Die Anträge und nähere Infos dazu bekommen Sie über Lars Bücker, Telefon 02541 910-255.
Nur durch einen hohen Anteil an Fläche der „mitmacht“, kann die Landwirtschaft in der öffentlichen Wahrnehmung punkten.
- Kooperationserklärung 2023
109 KByte
Fördermaßnahmen im gesamten Kooperationsgebiet:
- Gewässerrandstreifen
53 KByte
- Sonderförderprogramm 2024
130 KByte
Spezielle Fördermaßnahmen in den Wasserschutzgebieten Coesfeld, Dülmen, Haard, Haltern-West, Haltern-Stausee, Lette (Humberg):
- Anlage A: Antrag auf Förderung eines
Betriebs-Checks Ökolandbau in Wasserschutzgebieten
der Kooperation im Einzugsgebiet der Stevertalsperre - Anlage B: Antrag auf Förderung der
Umstellung auf Ökoland- und Gartenbau in Wasserschutzgebieten
der Kooperation im Einzugsgebiet der Stevertalsperre - Anlage C: Antrag auf Förderung von
Reduzierter N-Düngung in Wasserschutzgebieten
im Kooperationsgebiet „Einzugsgebiet der Stevertalsperre“ - Anlage D: Antrag auf Förderung von
Gewässerschutzstreifen
im Kooperationsgebiet „Einzugsgebiet der Stevertalsperre“ - Anlage E: Antrag auf Förderung des
Zwischenfruchtanbaus
in den Wasserschutzgebieten Coesfeld und Lette im „Einzugsgebiet der Stevertalsperre - Anlage G: Antrag auf Teilnahme am
Pilotprojekt Reduktion von Nicosulfuroneinträge im Funnegebiet
der Kooperation „Einzugsgebiet der Stevertalsperre“ - Anlage H: Antrag auf
freiwillige Stilllegung
in den Wasserschutzgebieten Haltern-West und Haard
Die entsprechenden Anträge können Sie per E-Mail bei Lars Bücker, E-Mail lars.buecker@maillwk.nrw.de, und Beate Budde-Bitter, E-Mail beate.budde-bitter@maillwk.nrw.de, anfordern.