Isofluran - Auffrischungsfortbildung

Landwirtinnen und Landwirte, die die Sachkunde für die Isoflurannarkose zur Kastration männlicher Saugferkel erworben haben, sind innerhalb von drei Jahren ab erstmaliger Ausstellung des Sachkundenachweises zur Teilnahme an einer Fortbildung verpflichtet.

Um den Nachweis zu erneuern, müssen Landwirte an einem mindestens zweistündigen Lehrgang teilnehmen, den die Kammer NRW ab Mai  anbietet.

Im Theorieteil des Lehrgangs werden die neuesten Erkenntnisse zur Isoflurannarkose durch einen Tierarzt/ eine Tierärztin  vermittelt, die Gerätekunde behandelt und Fallbeispiele mit Lehrvideos vorgeführt. Die Veranstaltung wird ausschließlich in Präsenz abgehalten, um den praktischen Austausch zu fördern.

Es ist wichtig zu beachten, dass neben der theoretischen Fortbildung auch der Hoftierarzt alle drei Jahre die praktischen Fähigkeiten im Umgang mit dem Gerät überprüfen muss. Während des Lehrgangs werden auch konkrete Vorgaben dazu erklärt.

Hier finden Sie die aktuellen geplanten Veranstaltung: 

16.01.2024:Fortbildungsschulung zur Isoflurannarkose nach FerkelBetSachkV (Saerbeck)

17.01.2024:Fortbildungsschulung zur Isoflurannarkose nach FerkelBetSachkV (Coesfeld)

17.01.2024:Fortbildungsschulung zur Isoflurannarkose nach FerkelBetSachkV (Borken)